Keine horrenden Nachzahlungen für Mieter*innen und Mitglieder der sozialen Wohnungswirtschaft

PNN-Anfrage zu den Betriebskostenabrechnungen an die Wohnungsunternehmen im Arbeitskreis StadtSpuren.

Finanzielle Entlastung Energiehilfe
Symbolfoto: Willfried Wnede/Pixabay

Ob es zu Nachforderungen bei den Betriebskostenabrechnungen für 2022 gekommen sei, wollten die PNN von den Wohnungsunternehmen im Arbeitskreis StadtSpuren für Ihre Ausgabe vom 3. Januar 2024 wissen. Die Stellungnahme des Arbeitskreises auf die Presseanfrage haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Anpassung der Vorauszahlungen

Die Mitglieder der Potsdamer Genossenschaften haben ihre Betriebskostenabrechnungen bereits ab Mai bis in den frühen Herbst erhalten. Eine Mehrheit der Mitglieder konnten sich über eine Rückzahlung bzw. ein Guthaben freuen. Nur in einer kleinen Zahl von Fällen gab es Nachforderungen, die in der Höhe denen vergangener Jahre entsprachen. Bereits im September hat der Vorstand der Wohnungsgenossenschaft Karl Marx Potsdam eG im Mitgliedermagazin verlauten lassen, dass man davon ausgehe, „dass die meisten Mitglieder … in diesem Jahr im Zuge der Nebenkostenabrechnung eine Rückzahlung erwarten können“. (Zitiert nach KM-Magazin, 3-2023, Seite 8)

Ein Hauptgrund für das Ausbleiben massenhafter horrender Nachzahlungen liegt in der rechtzeitigen Anpassung der Vorauszahlungen. Dies bestätigte auch die ProPotsdam. Die Genossenschaften haben im Laufe des Jahres 2022 die Vorauszahlungen für die Betriebskosten angepasst. So haben sie erreicht, dass die Mehrkosten für Energie und andere Betriebskostenarten abgefangen und hohe Nachzahlungen vermieden werden konnten. Die Anpassung ist von der überwiegenden Mehrheit der Mitglieder akzeptiert worden. So nutzen zahlreiche Haushalte die Möglichkeit, die Vorauszahlungen freiwillig zu erhöhen. Als die Wohnungsgenossenschaft Karl Marx Potsdam eG im Oktober 2022 ihre zusätzliche Anpassung vornahm, kamen auf die rund 6.600 versandten Anpassungserklärungen lediglich zwölf Widersprüche.

Preissteigerung der Betriebskosten

Es gab eine Steigerung der Betriebskosten in 2022 und diese Steigerung betreffen fast alle Betriebskostenarten. Die dienstleistenden Unternehmen mussten ihre Preise nicht nur den gestiegenen Energiekosten anpassen, sondern auch auf die Inflation und gestiegene Lohnkosten reagieren. Die Energiekosten sind nach wie vor der größte Kostenfaktor. Auch sie sind angestiegen, aber sie wuchsen weniger stark als es zu befürchten war. Hier machte sich auch das sparsame Verhalten unserer Mitglieder bemerkbar. Dies geht auch aus dem aktuellen Mitgliedermagazin der pbg hervor: „Tatsächlich sind die Energiekosten in der Folge des russischen Krieges gegen die Ukraine steil nach oben gegangen. Nimmt man aber unsere Abrechnung der Betriebskosten, dann hatte der Kostenanstieg für Energie im Abrechnungsjahr 2022 kaum größere Auswirkungen. Die Gründe: Das sparsamere Verhalten der Wohnungsnutzer und die Optimierung der Heizungstechnik, wie wir sie schon im Sommer 2022 vorgenommenen haben, sind die wichtigsten. Hinzu kommt das etwas mildere Wetter. Und natürlich die staatlichen Hilfen. Der Staat übernahm zum Beispiel mit der sogenannten Dezemberhilfe den für diesen Monat zu zahlenden Abschlag der Wärmekosten.“ (Zitiert nach: pbg-Mitliederzeitung 2-2023, Seite 7)

 

Nachforderungen bei den Betriebskostenabrechnungen

In geringer Zahl gab es Nachforderungen für das Abrechnungsjahr 2022, diese sind in Höhe und Anzahl denen vorangegangener Jahre vergleichbar. Eine Mehrheit der Mitglieder und Mieter*innen konnten sich über eine Rückzahlung bzw. ein Guthaben freuen. Die Zahl der Nachforderungen weicht nicht ab von den Fallzahlen vergangener Jahre. Es war allerdings zu beobachten, dass Mitglieder, die der Anpassung der Betriebskosten im Laufe des Jahres nicht zugestimmt haben, größere Nachzahlungen zu tragen hatten.

Jede Betriebskostenabrechnung ist individuell und demnach haushaltsspezifisch. Entsprechend den individuellen Verbräuchen sind sie unterschiedlich hoch oder niedrig. Das gilt für Guthaben wie gleichermaßen für Nachforderungen. So wie es viele unterschiedlich hohe Gutschriften gab, gab es einige unterschiedlich hohe Nachforderungen.

Senkung des Energieverbrauchs und Kommunikation

Der Verbrauch von Energie durch die Mitglieder und Mieter*innen ist in 2022 gesunken. Dies ist auf einen bewussten Umgang mit Wärme und Warmwasser, Strom und Gas zurückzuführen. Die Wohnungsgenossenschaften haben von Beginn der Krise an offen mit ihren Mitgliedern kommuniziert und auf die Rolle des eigenen Verhaltens hingewiesen. In ihren Magazinen, auf den Homepages und in Veranstaltungen haben sie über die Maßnahmen der Genossenschaften zur Energieeinsparung berichtet und Tipps für sparsames Verhalten angeboten, ebenso über das richtige Verhalten bei Energieausfällen. Gleiches gilt auch für die ProPotsdam, welche die Hilfen unter www.propotsdam-hilft.de veröffentlicht hat.

Zu einer gleichen Einschätzung gelangt die Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 eG: „Wir haben im letzten Jahr richtig gespart. In der ersten CO₂-Bilanz wurde für unsere Wohnflächen ein durchschnittlicher Energieverbrauch von 111 kWh pro Quadratmeter ermittelt. Der im aktuellen Bericht bilanzierte Wert von 95,9 kWh pro Quadratmeter zeigt eine Einsparung von ca. 13 Prozent. Natürlich ist bei der Bewertung das milde Wetter zu berücksichtigen, gleichwohl sehen wir hier die Effekte unserer Bemühungen, die Heizungsanlagen zu optimieren und vor allem das bewusstere Verbrauchsverhalten unserer Bewohner.“ (Zitiert nach: Information der Genossenschaft, Dezember 2023, Seite 6).

Wichtig für die Senkung des Energieverbrauchs waren die umfangreichen Anstrengungen der Genossenschaften zur Optimierung der Heiz- und Regeltechnik in ihren Gebäuden. Mehrheitlich erfolgte bei den mit Fernwärme versorgten Gebäuden eine Absenkung der Heizkurven (Vorlauftemperaturen) in den Hausanschlussstationen. In Gebäuden mit auffallend hohen Mehrverbrauch erfolgte eine Optimierung des Heizungssystems. Der Stromverbrauch in den Gebäuden wurde gesenkt, beispielsweise durch eine schrittweise Neueinstellung der Dämmerungsschaltung der Beleuchtung.

Lösungen auf Augenhöhe

Seit jeher bieten die Genossenschaften Beratung und Hilfen an. Bereits im März 2023 haben die sieben Genossenschaften, die im Arbeitskreis StadtSpuren zusammenarbeiten, gemeinsam mit den anderen Mitgliedsunternehmen öffentlich erklärt:

„Zunächst gilt der Appell an alle Anwohner*innen, sich bei Zahlungsschwierigkeiten an ihre jeweiliges Wohnungsunternehmen zur weiteren Beratung zu melden. Allen Haushalten, welche in Zahlungsschwierigkeiten kommen sollten, werden grundsätzlich persönliche Beratungsgespräche angeboten. Je nach Situation können so individuelle Lösungen gefunden werden. In manchen Fällen kann dies eine Ratenzahlung bzw. Stundung in Zusammenhang mit einer späteren Ratenzahlung bedeuten.

Wir haben betroffene Nutzer*innen und Mieter*innen schon in der Vergangenheit unterstützt, indem wir z. B. Schnittstellen zu Ämtern geschaffen oder Ratenzahlung bzw. Stundung vereinbart haben. Zusätzlich wird über die Hilfsangebote der öffentlichen Hand informiert und Beratungskontakte, beispielsweise bei den Ämtern, vermittelt.

Bei den individuellen Lösungen geht es immer um „maßgeschneiderte“ Lösungen, mit dem Ziel, dem Mitglied oder der Mieter*in die weitere Nutzung der Wohnung zu sichern. Dabei muss die Lösung dem aktuellen finanziellen Problem des betroffenen Mitglieds oder der Mieter*in gleichermaßen entsprechen wie dessen absehbaren wirtschaftlichen Möglichkeiten.

Die meisten Wohnungsunternehmen pflegen auch eine aktive Herangehensweise: Im Falle von Zahlungsrückständen werden die Mitglieder*innen und Mieter*innen (per E-Mail, telefonisch oder auch vor Ort) angesprochen, um zeitnah weiteren Zahlungsverzügen gegensteuern zu können.“

Ergänzend sei darauf verwiesen, dass diese Angebote der Genossenschaften nicht neu sind. Genossenschaften sind solidarische Mitgliederorganisationen, die dem Selbstverständnis nach dem Wohl ihrer Mitglieder verpflichtet sind: „Genossenschaftliches Wohnen … heißt individuelles Wohnen in einer solidarischen Gemeinschaft. Der Gedanke des Für- und Miteinanders steht bei uns im Vordergrund.“ (Zitiert nach: Über uns – Wohnungsgenossenschaft Karl Marx Potsdam eG, wgkarlmarx.de).

Zahlungsschwierigkeiten aufgrund gestiegener Energiekosten

Die Befürchtungen, es würde zu massenhaften Zahlungsschwierigkeiten kommen, haben sich glücklicherweise bisher nicht bestätigt. Die Genossenschaften verzeichnen bisher keine oder nur wenige Fälle von Zahlungsschwierigkeiten der Nutzer*innen, die speziell auf die Situation im Bereich der Energieversorgung zurückzuführen sind.

Derzeit beobachten wir beim Nutzungsentgelt wie auch bei den Betriebskostenvorauszahlungen keine signifikanten Steigerungen der Anzahl der Fälle von Zahlungsrückständen gegenüber der Anzahl zur Zeit vor der Energiekrise.

Abgesehen von den Wohnnebenkosten: Nicht absehbar ist, wie stark die Folgen der gestiegenen Energiepreise in Lebensbereichen außerhalb der Wohnung, etwa die Inflation oder der Anstieg der Lebensmittelpreise, die Mitglieder in finanzielle Engpässe drängen.