Energie-Hilfe

Aufgrund der steigenden Energiepreise droht vielen Menschen finanzielle Not. Hier versammeln wir Hilfsangebote und Beratungsstellen, an die Sie sich wenden können.

Ergänzend gilt: Wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten kommen, teilen Sie dies ihrer/m Vermieter*in rechtzeitig mit. So können Mahngebühren vermieden und gemeinsam Lösungen gefunden werden.

 

Wohngeld

Berechtigt sind Personen, die Wohnraum mieten und selbst nutzen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Sie erhalten dann einen Mietzuschuss. Aber auch Eigentümer*innen können für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld beziehen, als sogenannter Lastenzuschuss.

Die Höhe des Wohngelds hängt von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, deren monatlichem Gesamteinkommen sowie der zu berücksichtigenden Miete ab. Dabei gilt: Je höher das Einkommen, desto niedriger das Wohngeld, und je höher die Miete, desto höher das Wohngeld.

Am 28. September hat das Bundeskabinett die Wohngeldreform beschlossen. Das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und unterstützt Haushalte mit wenig Einkommen: Rund 1,4 Millionen Haushalte bekommen durch die Reform erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch. Bis zu zwei Millionen Menschen statt bisher 600.000 sollen ab 2023 Anspruch auf Wohngeld haben. Etwa 3,7 Milliarden Euro sollen dafür fließen.

Unter anderem wurde die Einkommensgrenze deutlich erhöht. Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 mit der Reform voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat. Zudem sollen Wohngeldempfänger einen Heizkostenzuschuss erhalten.

Das Gesetz soll laut Bundesregierung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Einen eventuellen Wohngeldanspruch kann man hier errechnen.

Wohngeld muss beantragt werden. Formulare hierfür erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde. In Potsdam ist die Wohngeldbehörde hier zu finden.

++++Wichtiger Hinweis zur Beantragung von Wohngeld in Potsdam++++

Seit dem 29. Dezember ist die Internetverbindung der Stadtverwaltung aufgrund einer drohenden Cyberattacke in Potsdam gekappt. Alle Personen, die in diesem Zeitraum einen Antrag per Mail versendet haben erhalten Rückmeldungen, dass der Versand nicht durchgeführt werden konnte. Bewahren Sie Ihre E-Mail und diese Rückmeldung gut auf! Denn das dort angegebene Datum gilt weiterhin als Datum der Antragsstellung.

Zustellung per Post

Drucken Sie ihren Wohngeldantrag, ihre Antragsmail sowie die Rückmeldung des gescheiteren Versands aus. Versenden Sie alle Dokumente mit der Post an folgende Adresse:

Landeshauptstadt Potsdam

Wohngeldbehörde

Friedrich-Ebert-Straße 79/81

14469 Potsdam

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Berechtigt sind Personen ab dem 66. Lebensjahr (Grundsicherung im Alter) oder Menschen ab 18, bei denen eine dauerhafte und volle Erwerbsminderung vorliegt. Voraussetzung ist, dass der notwendige Bedarf nicht aus den eigenen Einkünften gedeckt werden kann. Wer bereits andere Sozialleistungen empfängt oder von Angehörigen unterstützt wird, kann nicht auf die Grundsicherung zurückgreifen.

Laut der Deutschen Rentenversicherung sollten Menschen, deren gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, prüfen lassen, ob sie Anspruch auf Grundsicherung haben.

In der Grundsicherung sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Der Bedarf wird anhand der Rente und des Vermögens individuell berechnet. Sie soll den notwendigen Lebensunterhalt, Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Vorsorgebeiträge sowie eventuelle Mehrbedarfe und Notfälle abdecken.

Die Grundsicherung muss beantragt werden. In Potsdam ist das bei der Arbeitsgruppe Grundsicherung der Stadtverwaltung möglich, die dem Fachbereich Soziales und Integration untergeordnet ist.

Die Zahlung erfolgt für zwölf Monate, danach muss die Grundsicherung neu beantragt werden. Alle weiteren Infos finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

 

Wohnungsnotfallhilfe

Die Wohnungsnotfallhilfe der Stadt Potsdam können Menschen beanspruchen, denen der Verlust ihrer Wohnung droht, weil sie Miet- oder Energieschulden haben. Sie springt ein, um Mahnungen oder Wohnungsräumungen zu verhindern und gibt auf Antrag Energie- und Mietdarlehen. Auch Obdachlose finden dort Hilfe und können in einer Wohnungslosenunterkunft der AWO Zuflucht finden.

Die Wohnungsnotfallhilfe ist in der Behlerstraße 3a (Haus M/N) zu finden. Mehr Informationen und Antragsformulare finden sie hier.

 

Schuldnerberatung

Neben gewerblichen Schuldnerberatungen gibt es in Potsdam auch kostenfreie Angebote der Arbeiterwohlfahrt und des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerks. Wer aus unterschiedlichen Gründen überschuldet ist und Miete und Strom nicht mehr zahlen kann, findet bei den Berater*innen ein offenes Ohr. Sie zeigen Möglichkeiten, wie die Schuldenspirale gestoppt werden kann.

Die AWO Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle befindet sich im Bürogebäude am Hauptbahnhof Potsdam in der Babelsberger Straße 2.

Auf der Homepage der AWO finden Sie Tipps, wie Sie sich auf den Beratungstermin vorbereiten können und welche Unterlagen Sie mitbringen sollten, damit Ihnen schnell geholfen werden kann.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung des EJF ist im Beratungshaus in der Lindenstraße 56. Hier gelangen Sie zur Homepage.

 

Allgemeine Soziale Beratung

Sozialberatungsstellen bieten Menschen in schwierigen Situationen Hilfe und Unterstützung und unterstützt bei allgemeinen, sozialen und sozialrechtlichen sowie bei persönlichen und psychosozialen Fragen und geben Orientierung im „Dschungel der Hilfsangebote“. Bei Bedarf vermitteln die Beratungsstellen an die auf den individuellen Fall passenden Beratungsangebote und Anlaufstellen wie Wohngeldbehörden etc. Die Allgemeine Soziale Beratung ist vertraulich und kostenfrei.

In Potsdam gibt es mehrere Träger, die Sozialberatungsstellen betreiben:

 

Pflegestützpunkt der Landeshauptstadt Potsdam

Menschen und Angehörige, die durch Alter, Krankheit und Behinderung zeitweise oder auf Dauer geschwächt und in ihrer körperlichen Beweglichkeit eingeschränkt sind, können sich an den städtischen Pflegestützpunkt wenden. Dieser unterstützt dabei, den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln, aber auch bei Themen wie Wohnraumanpassung, Anträgen für Pflege- und Sozialleistungen und gibt Informationen zu den entsprechenden fachkompetenten Sozialleistungsträgern und Beratungsstellen. Die Beratung ist kostenfrei.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Zu finden ist der Pflegestützpunkt der Landeshauptstadt Potsdam auf dem Verwaltungscampus, Haus 2, Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam.

 

Potsdamer Tafel

Das Angebot der Tafel Potsdam richtet sich an Menschen mit geringem Einkommen, die Arbeitslosengeld II beziehen, auf Sozialhilfe oder Sozialgeld angewiesen sind oder mit einer kleinen Rente oder geringer Entlohnung zurechtkommen müssen.

Um es zu nutzen, ist eine Berechtigungskarte erforderlich. Diese ist an den Standorten in der Drewitzer Straße zu bekommen, wenn die Personen die Voraussetzungen erfüllen. So darf das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten: bei Singles ohne Kinder 1.126 Euro, bei einer vierköpfigen Familie zwischen 2.364 und 2.589 Euro, je nach Alter der Kinder. Eine Übersicht mit allen Einkommensgrenzen finden Sie hier.

Für die Registrierung ist es wichtig, dass Sie Ihren Pass und einen Nachweis für Ihr geringfügiges Einkommen oder Ihre Rente mitbringen. Wer über eine Berechtigungskarte verfügt, kann in der Ausgabestelle der Tafel Lebensmittel abholen: jeden Dienstag von 10 bis 12 Uhr und jeden ersten Samstag im Monat von 14 bis 15 Uhr.

 

Rat finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale.