Die degressive AfA kommt

Das Bundesbauministerium setzt auf „Impulse für die Bauwirtschaft“.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Foto: ZDB

Der Bundesrat hat am 22. März einem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. „Nun ist es endlich beschlossene Sache: Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt“, freute sich Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. „Sechs Jahre lang jeweils fünf Prozent der Investitionskosten abschreiben – das ist richtig großer Impuls für den Wohnungsbau in Deutschland. Damit bringen wir den Wohnungsbau weiter in Schwung. Wir ermöglichen der Bau- und Immobilienbranche Investitionen schneller abzuschreiben. Wir schaffen damit Investitionsanreize, die die Bauwirtschaft weiter stabilisieren.“ Die Regelung sehe dabei keine Baukostenobergrenzen vor. Die neue Abschreibungsmöglichkeit gelte rückwirkend für alle Bauprojekte ab einem Effizienzstandard 55 und mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029, so Geywitz.

„Entlastungen Hand in Hand mit weiteren Maßnahmen“

Die Entscheidung nach monatelangen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern werde „dem Wohnungsbau einen dringend benötigten Wachstumsimpuls geben“, gab sich Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), in einer Pressemitteilung überzeugt. „Investoren und Bauherren haben wieder etwas mehr Sicherheit und werden mehr Projekte anschieben.“

Damit sei die deutsche Wohnungsbaukrise aber noch lange nicht gelöst, die Entlastungen müssten Hand in Hand mit weiteren Maßnahmen gehen, so Pakleppa. „Die Bundesregierung muss sich entscheiden: entweder die Anforderungen senken oder die Neubau-Förderungen erhöhen. Bei den jetzigen Bauzinsen, den Materialpreisen und den energetischen Anforderungen der Bundesregierung können die meisten Bauwilligen nur noch mit einer Zinsstütze bauen. Dazu gehört, die Förderprogramme auf den EH 55-Standard auszurichten und sie so auszustatten, dass sie auch ein Jahr lang verfügbar sind.“ Zusätzlich müsse die große Novelle des Baugesetzbuches endlich umgesetzt werden. „All dies kann einen echten Unterschied machen, dass Deutschland wieder mehr Wohnungen baut.“

Die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) im Überblick des Ministeriums

  • Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
  • Im ersten Jahr können fünf Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils fünf Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
  • Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
  • Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 (6-Jahres Zeitraum) liegen.
  • Erstmals ist nicht der Bauantrag entscheidendes Kriterium für die Gewährung der degressiven AfA, sondern der angezeigte Baubeginn. So wollen wir auch die Umsetzung von Projekten anreizen, die zwar schon geplant, aber aus unterschiedlichen Gründen – z. B. Probleme bei der Finanzierung – noch nicht begonnen wurden. Damit soll auch der Bauüberhang von mehr als 800.000 genehmigten Wohnungen abgebaut werden.
  • Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
  • Die degressive AfA kann zudem mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Begünstigt werden dabei Neubauten, mit dem energetischen Gebäudestandard EH40/QNG, die eine Baukostenobergrenze von 5.200 Euro pro m² einhalten.
  • Die Bedingungen für die genannte Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau wurden mit dem Wachstumschancengesetz nochmal verbessert: Der Anwendungszeitraum für Neufälle wurde bis Ende September 2029 verlängert, die Baukostenobergrenze von 4.800 Euro pro m² auf 5.200 Euro pro m² und die begünstigten Herstellungs-/Anschaffungskosten von 2.500 Euro pro m² auf 4.000 Euro pro m² erhöht.