Studentenwerk erhöht Kindergeld

Das Studentenwerk Potsdam vergibt für Kinder von Studierenden, die seit dem 1. September 2016 geboren wurden, ab sofort einmalig 200 Euro.

Für Kinder, die bis 31. August 2016 geboren wurden, bleiben es wie bisher 100 Euro. Die Voraussetzung ist die Immatrikulation eines Elternteils zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes an einer der fünf Hochschulen im Zuständigkeitsbereich.

Die Anspruchsvoraussetzungen werden in der Sozialberatungsstelle des Studentenwerks Potsdam geprüft. Mitzubringen oder mitzuschicken sind dafür eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie die Studienbescheinigung des Semesters, in dem das Kind geboren wurde. Wenn das Geld überwiesen werden soll, wird zudem die Bankverbindung benötigt. Die Auszahlung des Geldes kann auch direkt in der Kasse des Studentenwerks erfolgen.

Quelle: Homepage des Studentenwerks Potsdam / Aktuelles, 1. September 2016