Masterplan Schlaatz und wie geht es weiter?

Viele Bewohner:innen des Stadtteils haben sich in den vergangenen Wochen im PlanLabor erkundigt, wie es mit dem Masterplan nun weitergeht. Oftmals gab es Sorgen und Ängste, wie die Umsetzung in den nächsten Jahren aussieht.

Wann wird der Masterplan Am Schlaatz umgesetzt?

Der Masterplan wurde beim „Abschlussdialog“ im Oktober 2022 vorgestellt. Der Plan bildet die Grundlage für die Entwicklungen der nächsten 30-40 Jahre im Schlaatz. Er macht deshalb konkrete Vorschläge, ist aber auch flexibel für zukünftige Anpassungen. Nun geht es an die schrittweise Umsetzung der Ideen des Masterplans.

Ein wichtiger Schritt für die Umsetzung, ist die Erstellung eines Bebauungsplans. Dieser wird voraussichtlich zwei Jahre dauern. In diesem Zeitraum werden Fachgutachten erstellt, Behörden und Bürger:innen befragt und die Planung somit Schritt für Schritt immer konkreter. Um über die Inhalte des Bebauungsplanes zu informieren und die Meinungen und Ideen der Bewohner:innen auch in diesem Schritt einzubeziehen, werden wieder Beteiligungsveranstaltungen im Schlaatz stattfinden. Das PlanLabor wird in diesen Prozess stark eingebunden sein und unterstützt Sie gerne bei Fragen oder Anmerkungen.

Aber was ist eigentlich ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan oder kurz „B-Plan“ wird von der Stadtverwaltung erstellt und von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen. Der B-Plan setzt fest, wie einzelne Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind. Er gibt z.B. vor auf welchen Grundstücken Wohnen und Gewerbe verortet werden darf oder wie hoch ein Gebäude gebaut werden kann.  Die Grundstückseigentümer und Bauherren sind verpflichtet sich an diese Vorschriften des Bebauungsplans zu halten.

Und wie läuft das Verfahren zum Bebauungsplan am Schlaatz ab?

  1. Beschluss zum Masterplan und Fortführung des Bebauungsplanes

März 2023

Das Verfahren beginnt mit dem sogenannten Aufstellungsbeschluss durch die Gemeinde. Für den Schlaatz wurde bereits 2013 ein Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 138 „Am Schlaatz“ gefasst, die Planung wurde jedoch zunächst nicht weitergeführt. Grund dafür war, dass zuerst der Masterplan als Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Schlaatz erarbeitet werden sollte.  Am 1. März 2023 hat die Stadtverordnetenversammlung nun die Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 138 „Am Schlaatz“, auf Grundlage des Masterplan Schlaatz, beschlossen.

  1. Erarbeitung Entwurf

Ab Anfang 2024

Die Erarbeitung des B-Plans erfolgt durch ein Planungsbüro. Dieses überprüft die Maßnahmen und Ideen aus dem Masterplan. Werden Abstände zu benachbarten Gebäuden eingehalten? Ist die Feuerwehrzufahrt gesichert? Diese und viele andere Fragen sollen im B-Plan beantwortet werden. Zusätzlich sind  Gutachten zur Verkehrssituation und Umweltbelangen notwendig, um die Auswirkungen der Planungen zu bewerten. Sind die Maßnahmen überprüft und die Gutachten fertig wird ein Planentwurf erstellt.

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Ab Ende 2024

Der Entwurf wird dann im nächsten Schritt der Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden vorgelegt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert in der Regel einen Monat. Während dieser Zeit können sich alle Bürger:innen schriftlich oder mündlich zu dem Bebauungsplan-Entwurf äußern. Wann und wo genau der B-Plan ausgelegt wird, erfahren Sie frühzeitig auf wir-machen-schlaatz.de oder im PlanLabor am Schlaatzer Marktplatz.

  1. Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Ende 2025

Sobald alle Hinweise geprüft sind, wird das Ergebnis den Stadtverordneten vorgelegt. Sie entscheiden dann darüber, ob die Anmerkungen im Plan berücksichtigt werden oder nicht und begründen ihre Entscheidung. Nun wird der Bebauungsplan entweder als Satzung beschlossen oder er muss überarbeitet und erneut ausgelegt werden. Die Bürger:innen und Behörden, die sich zum Bebauungsplan geäußert haben, werden über die Ergebnisse benachrichtigt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt tritt der B-Plan dann in Kraft.

Den Beitrag auch in der aktuellen Herbstausgabe Tauzone nachlesen.