Debatte über die Fernwärmepreise in Potsdam

Wie die PNN berichteten habe der städtische Energieversorger Energie und Wasser Potsdam (EWP) seine Preise für 2024 umstrukturiert.

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Der Grundpreis sei fast verdoppelt und der Arbeitspreis leicht gesenkt worden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg bewerte die Änderungen als vorteilhaft für Kunden mit geringen Anschlussleistungen, während Gewerbebetriebe mit höheren Anschlussleistungen stärker vom höheren Grundpreis betroffen seien, heißt es.

 

Laut einer Erhebung des Bundesverbands Verbraucherzentrale im Auftrag des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ führe die Neustrukturierung der Preise sowie das Ende der Umsatzsteuersenkung ab März zu Preissteigerungen.

Ein Einfamilienhaus in Potsdam müsse demnach im ersten Quartal 179,92 Euro mehr für Fernwärme zahlen, während in vergleichbaren Städten wie Erfurt oder Kiel die Mehrkosten niedriger ausfielen. Der EWP-Sprecher habe erklärt, dass solche Vergleiche schwierig seien, da jeder Versorger unter unterschiedlichen Bedingungen arbeite. In Potsdam werde Wärme zu 99 Prozent aus Erdgas erzeugt, dessen Beschaffungskosten gestiegen seien.

Nach der neuen Preisstruktur sei der Leistungspreis von 46,32 Euro auf 87 Euro je Kilowatt fast verdoppelt, der Arbeitspreis von 16,93 Cent auf 13,98 Cent pro Kilowattstunde gesenkt worden. Energierechtsexperte Rico Dulinski von der Verbraucherzentrale Brandenburg könne die Preisstruktur der EWP zwar nachvollziehen, doch kritisiere er die Preisgleitformel.

Für die Berechnung würden Indexwerte etwa zum Marktpreis für Erdgas sowie zu den Lohnkosten herangezogen. Die Formel sei „nur mit sehr großem Aufwand nachvollziehbar“, so Dulinski. Handlungsoptionen für die Kunden gebe es kaum, da es im Fernwärmebereich keinen Wettbewerb gebe. Er rate den Kunden aber dazu, die Anschlussleistung überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen.

Die Verbraucherzentrale fordere bis zur Landtagswahl für die nächste Legislaturperiode eine Untersuchung und Überwachung des gesamten Brandenburger Fernwärmemarktes durch die Landeskartellbehörde. Das sei wichtig, um „etwaige Gewinnmitnahmen zu verhindern und Fehlentwicklungen zu korrigieren.“

Die Bestände der Wohnungsunternehmen im Arbeitskreis StadtSpuren bleiben von der Preisumstrukturierung der EWP derweil unbetroffen. Die Mitglieder haben einen gemeinsamen Versorgungsvertrag mit der EWP, der den Fernwärmepreis bis Ende 2025 regelt.

Quelle: PNN am 06.02.  I  PNN am 08.02.