Stabiler Fernwärmepreis im Arbeitskreis StadtSpuren bis Ende 2025

Keine drastisch steigenden Heizkosten für Mieter*innen und Nutzer*innen der ProPotsdam, der sieben Genossenschaften und des Studentenwerks Potsdam im Arbeitskreis StadtSpuren.

Symbolfoto: Alerxander Stein/Pixabay

Es gäbe demnach einen gemeinsamen Versorgungsvertrag mit dem Versorger Energie und Wasser Potsdam (EWP). „Die Fernwärmepreise bleiben bis Ende 2025 stabil. Wir haben gerade erst zusammen mit den Genossenschaften den Vertrag mit der EWP auf etwas geringerem Niveau um ein weiteres Jahr verlängert“, sagte Jörn-Michael Westphal, Geschäftsführer der ProPotsdam, demnach der MAZ.

Umsatzsteuersenkung aufgehoben

Teurer werde, trotz der Vertragsverlängerung, die Mehrwertsteuer, die für die Lieferung von Fernwärme fällig werde. Sie sei zum Jahresbeginn von sieben auf 19 Prozent gestiegen. „Bei einer 60-Quadratmeter-Wohnung betragen diese Kosten durchschnittlich rund 27 Euro mehr im Monat“, so Westphal. „Diese höheren Preise ab 2024 haben wir jedoch 2022 in den durchgeführten Anpassungen der Heizkostenvorauszahlungen bereits berücksichtigt.“

Wegfall der Wärmepreisbremse

Der Wegfall der Wärmepreisbremse der Bundesregierung seit Januar 2024 habe wiederum kaum Auswirkungen auf die Mieter*innen und Nutzer*innen. Trotz der stabilen Preise mahne Westphal jedoch zu einem sparsamen Verhalten. Auch bezüglich der Mietrückstände gebe es positive Nachrichten. So befänden sich diese auf dem Niveau der Vorjahre, seien teils sogar zurückgegangen durch Guthaben aus der letzten Heizkostenabrechnung. Jörn-Michael Westphal erklärte zudem, dass es keine Räumungen aufgrund von Heiz- oder Mietrückständen geben werde. (Lesen Sie mehr hier)

Mietpreisentwicklung

Bei der ProPotsdam werde es im Jahr 2024 keine generelle Mieterhöhung geben, aber je nach Zeitpunkt des Mietvertrags würden die Mieten nach dem Ende des dreijährigen Mietenmoratoriums nun wieder kontinuierlich überprüft und angepasst, um steigende Kosten auszugleichen, erklärte Westphal gegenüber der MAZ. Bei mehreren Genossenschaften käme man hingegen im neuen Jahr nicht um Mieterhöhungen herum. So erklärte Anja Ronneburg, kaufmännische Vorständin der Wohnungsbaugenossenschaft 1903: „Unsere Nutzer haben eine Nutzungsentgelterhöhung über sieben Prozent zum 1. April 2024 erhalten. Allerdings kappen wir beim Mietspiegel-Mittelwert, so dass einige Nutzer eine geringere oder auch gar keine Anpassung des Nutzungsentgeltes erhalten haben. Die Anpassung betrifft unseren gesamten Bestand.“ Dies betreffe Mieter von etwa 1500 Wohnungen. Auch die Potsdamer Wohnungsgenossenschaft PWG 1956 mit mehr als 4200 Wohnungen müsse die Mieten erhöhen. „Ja, wir werden die Nutzungsgebühren im ersten Quartal 2024 anpassen, weil die Kosten explodiert sind. Die Baukosten, Zinsen, Instandhaltungs- und Personalkosten, alle Kosten. Bislang konnten wir das aus sinkenden Zinsen finanzieren, doch das ist vorbei“, sagt der PWG-Genossenschaftsvorstand Klaus-Dieter Boshold. „Im Schnitt werden die Mieten um zehn Prozent steigen, höchstens um 15 Prozent.“ Nicht davon betroffen seien neue Mieter, da bei deren Verträgen die gestiegenen Kosten bereits berücksichtigt wurden.

Warum die PWG 1956 die Nutzungsgebühren erhöhen muss und warum es dazu keine Alternativen gibt, können Sie hier nachlesen.

Quelle: MAZ