Bundeskabinett hat Wohngeldreform beschlossen

Künftig sollen mehr als dreimal so viele Menschen Anspruch haben als bisher / Dauerhafte Heizkostenkomponente soll die steigenden Heizkosten dämpfen

Die Wohngeldreform hat am Mittwoch das Bundeskabinett passiert. Das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und unterstützt Haushalte mit wenig Einkommen: Rund 1,4 Millionen Haushalte bekommen durch die Reform erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch. Bis zu zwei Millionen Menschen statt bisher 600.000 sollen ab 2023 Anspruch auf Wohngeld haben. Etwa 3,7 Milliarden Euro sollen dafür fließen.

Unter anderem wurde die Einkommensgrenze deutlich erhöht. Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 mit der Reform voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen. Das bedeutet eine Verdoppelung des Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.

Unklar ist indes jedoch noch, ob die Länder der Reform zustimmen. Sie müssten nach den bisherigen Regeln die Hälfte der Kosten tragen. Auch die überlasteten Wohngeldstellen könnten zu Problemen führen, sodass die Auszahlungen monatelang auf sich warten lassen könnten. Als „gut gemeint, aber zu schwerfällig und komplex“ hat GdW-Chef Axel Gedaschko die Wohngeldreform bezeichnet. Der DMB wiederum begrüßt die Veränderungen, betont aber, dass nicht zwei Millionen, sondern die Hälfte aller Mieter*innen zusätzliche Hilfen bräuchten, vor allem in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Auch der sogenannte zweite Heizkostenzuschuss ist am Mittwoch beschlossen worden. Diesen sollen Wohngeldempfänger erhalten. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird es auch eine Klimakomponente geben. Sie ist als Zuschlag auf die Höchstbeträge der Miete oder Belastung ausgestaltet. Die Komponenten zu Heizkosten und Klima sind bewusst als Pauschalen konzipiert, um die Verwaltung zu vereinfachen und Anreize zum Energiesparen zu erhalten. Die Reform trägt zudem veränderten regionalen Mietniveaus Rechnung durch eine Neuzuordnung der Gemeinden und Kreise zu den Mietenstufen.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll laut Bundesregierung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Das Bundesbauministerium möchte zudem Häuslebauern mehr unter die Arme greifen und verbilligte KfW-Förderkredite bereitstellen, berichtet die MAZ heute. 350 Millionen Euro soll der Fördertopf demnach jährlich umfassen. Weitere 650.000 seien beispielsweise für Wohnungskonzerne und Genossenschaften, aber auch für Selbstnutzer mit mehr Eigenmitteln gedacht.

Quellen: Bundesregierung; GdW; MAZ, Ausgabe vom 29. September 2022