Denkmalbereichssatzung zum Schutz der Nauener Vorstadt

Die Stadtverwaltung möchte eine neue Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs „Nauener Vorstadt“ erlassen.

Eine entsprechende Vorlage werde in die nächste Stadtverordnetenversammlung eingebracht, heißt es von Seiten der Stadt. Die Satzung umfasse nicht nur die bislang geschützte südliche Nauener Vorstadt, sondern auch das Gebiet der nördlichen Nauener Vorstadt. Sie sei zur Erhaltung der historisch wertvollen Gebäude und Gärten und zur behutsamen Entwicklung der Nauener Vorstadt sinnvoll und erforderlich. Im September 2020 hatten die Potsdamerinnen und Potsdamer im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs die Möglichkeit, ihre Anregungen und Hinweise einzubringen.

Die Landeshauptstadt Potsdam hatte bereits 2001 auf der Grundlage des damals geltenden Denkmalschutzgesetzes eine ordnungsbehördliche Verordnung zum vorläufigen Schutz des Denkmalbereiches „Südliche Nauener Vorstadt“ erlassen. Der Erlass war erforderlich, um die historisch wertvollen baulichen und gärtnerischen Anlagen der Vorstadt in ihrer Gesamtheit als ein einzigartiges städtebauliches und architektonisches Zeugnis für die Entwicklung des baulichen Erbes in Potsdam zu gewährleisten. Die Nauener Vorstadt sei bis heute nahezu vollständig erhalten und aufgrund seiner teilweise bedeutenden und schönen Gebäude und Gärten überregional bekannt –  zum Beispiel das Villenensemble in der Puschkinallee, die Große Weinmeisterstraße, oder die Persiusstraße.

Die Verordnung von 2001 wird nach 20 Jahren am 31. Mai 2021 automatisch ungültig. Danach könnten viele Gebäudeeigentümer die Möglichkeit der indirekten Denkmalförderung nicht mehr in Anspruch nehmen, heißt es. Anfallende Kosten für die Reparatur und Wiederherstellung bedeutender Bauwerke in der Nauener Vorstadt würden nicht mehr gefördert werden. Dies sei Anlass für die nun geplante Denkmalbereichssatzung.

Quelle: Bereich Presse und Kommunikation der Landeshauptstadt Potsdam