B-Plan „Am Weinberg“ auf dem Prüfstand

Einen aktuellen Sachstand zu dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 22 „Am Weinberg“ in Groß Glienicke hat die Landeshauptstadt den Stadtverordneten für die Sitzung am 25. Januar vorgelegt.

In dem Bericht schlägt die Verwaltung vor, den B-Plan nicht weiter zu verfolgen und stattdessen einen vorhabenbezogenen B-Plan für einen Teilbereich des Plangebietes aufzustellen. Hintergrund ist die Richtlinie zur Kostenbeteiligung der Eigentümer bei der Baulandentwicklung. Dadurch können Eigentümer, die von einer Erweiterung der Baulandflächen profitieren, zur Beteiligung an den Kosten für die soziale Infrastruktur verpflichtet werden. Da bislang kein Eigentümer des künftigen B-Plan-Gebietes seine Zustimmung dazu erteilt hat, bereitet die Stadtverwaltung nun eine Beschlussvorlage vor, die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes vorerst nicht weiter zu verfolgen.

Die Voraussetzungen zur Anwendung der seit Januar 2013 geltenden Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung liegen beim Bebauungsplan Nr. 22 „Am Weinberg“ vor, mit dem nach Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung eine kleinteilige wohnbauliche Entwicklung angestrebt wird. Rechnerisch ergibt sich nach dem Stand der aktuellen Planung und der Anwendung der aktuell noch gültigen Richtlinie zur Kostenbeteiligung ein Bedarf von elf Plätzen in Kindertagesbetreuungseinrichtungen (Krippe, Kita, Hort) und von sieben Grundschulplätzen. Im Plangebiet sind neben der Stadt weitere sechs Grundstückseigentümer, denen mit dem Bebauungsplan mehr Baurechte für den Wohnungsbau eingeräumt werden sollen, von der Richtlinie berührt.

Auf Basis der geltenden Richtlinie zur Baulandentwicklung verhandelt die Stadtverwaltung mit den Grundstückseigentümern, auf deren Grundstücken durch Bebauungspläne zusätzliche Baurechte für den Wohnungsbau geschaffen werden. So können städtebauliche Verträge zur Umsetzung der Bebauungspläne abgeschlossen werden, in denen sich die von der Planung begünstigten Grundstückseigentümer u.a. auch zur Übernahme der Kosten für die Herstellung der planungsbedingten Grundschul- und Kindertagesbetreuungsplätze verpflichtet haben. Diese Vorgehensweise entspricht der konsequenten Umsetzung des Grundsatzes der Richtlinie, dass neue Baurechte, die Infrastrukturbedarfe auslösen, nur dann geschaffen werden sollen, wenn diejenigen, die den wirtschaftlichen Vorteil aus der Entwicklung der Grundstücke ziehen, sich mit einem Teil dieser Werterhöhung auch an den Lasten der Allgemeinheit für die Erstellung der Infrastruktur beteiligen.

Die Verwaltung hat im Frühjahr 2016 Kontakt mit den betroffenen Grundstückseigentümern aufgenommen und eine Vielzahl von Gesprächen zu den Planinhalten des Bebauungsplans und zur Anwendung der Richtlinie im Plangebiet geführt. Gleichzeitig wurde darum gebeten, bis Ende August 2016 eine Erklärung zur Zustimmung zu dieser Richtlinie zu unterzeichnen. Eine solche Zustimmungserklärung ist bislang von keinem der Grundstückseigentümer unterzeichnet worden. Es ist daher festzustellen, dass eine Bereitschaft der Eigentümer zur Anwendung dieser Richtlinie derzeit nicht vorliegt.

Daher prüft die Verwaltung nun, ob und ggf. in welchem Umfang die Schaffung neuer Wohnbaurechte durch den Bebauungsplan „Am Weinberg“ im Ortsteil Groß Glienicke überhaupt noch angestrebt werden soll. Bei konsequenter Handhabung der Prinzipien der Richtlinie kann das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 22 „Am Weinberg“ (OT Groß Glieinicke) nicht erfolgreich abgeschlossen werden und wäre in der bislang geplanten Gebietsabgrenzung zunächst einzustellen.

Quelle: PM der Landeshauptstadt Potsdam, 18. Januar 2017