Im dritten Teil der BBU-Reihe „Blinklicht“ soll geklärt werden, wie es um Brandenburgs Wohnraumversorgung steht.
Dr. Wolfgang Schönfelder, Leiter der Landesgeschäftsstelle des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) in Potsdam, verweist wie im zweiten Teil der Reihe darauf, dass die Begriffe „Wohnungsnot, Wohnraummangel und Wohnungsknappheit“ keiner einheitlichen Definition folgen und oft miteinander verwoben würden. So habe es am Ende des 2. Weltkrieges ein „starkes Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage an Wohnungen“ gegeben. Das Verhältnis zwischen Zahl der Haushalte und Wohnungen halte sich heutzutage in Brandenburg die Waage. Dagegen müsse man von einer Wohnungsknappheit in „einzelnen Marktsegmenten“ an bestimmten Orten wie Städten sprechen.
Dies liege unter anderem an der zyklischen Wohnungsentwicklung. Demnach werde erst gebaut, wenn Knappheitstendenzen einträten, dies hielte an bis zur Sättigung des Marktes. Hinzu käme die Frage der Standorte. So würden mittlerweile bestimmte Standorte anderen vorgezogen. Dies gelte auch für die Bestände. So spiele die Größe der Wohnung ebenso eine Rolle wie ihre Ausstattung.
Laut Schönfelder entschieden politische Rahmenbedingungen über die Schließung der Angebotslücken. Dazu zählten unter anderem zunehmende Bodenpreise, Baukosten, Bauvorschriften und die steigende Anzahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Es brauche darum eine exakte Bedarfsermittlung der Kommunen, um die Wohnungsknappheit in den Teilregionen durch Wohnungsneubau zu bewältigen.
Quelle: BBU