Innenstadtnaher Wohnstandort mit Nahversorgungsstrukturen geplant
Für die nächste Stadtverordnetenversammlung bringt die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Zustimmung zu den Kerninhalten zum Städtebaulichen Vertrag für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 143 „Westliche Insel Neu Fahrland“ ein.
„Mit der Beschlussvorlage zum Auslegungsbeschluss wird in dem Bebauungsplanverfahren ein wichtiger Meilenstein erreicht“, wird Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, in einer Pressemitteilung zitiert. „Aufbauend auf den Ergebnissen der Planungswerkstatt des Jahres 2021 wurde ein in sich stimmiges Gesamtkonzept entwickelt, dass hohe städtebauliche Qualitäten mit bezahlbaren Wohnungsangeboten und einer zeitgemäßen Ausstattung mit öffentlichen Flächen vereint.“
Nach der Konkretisierung der Planungsziele in einer Planungswerkstatt im Frühsommer 2021, dem Beschluss zur Änderung des Geltungsbereichs im Herbst 2021 sowie dem Beschluss zur Leitentscheidung im Januar 2022 wurde gemeinsam mit der Investorin, der Quarterback Immobilien AG, dem Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH und den Fachbereichen der Verwaltung intensiv an der Planung gearbeitet.
„Der Entwurf für den Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Grundlagen, um auf der Insel Neu Fahrland künftig einen attraktiven innenstadtnahen Wohnstandort mit kleinteiligen Nahversorgungsstrukturen entstehen zu lassen“, schreibt die Verwaltung. „Das städtebauliche Konzept soll dabei nicht nur die Innenbereiche des neuen Quartiers vor dem Verkehrslärm der Tschudistraße (B2) abschirmen, sondern berücksichtigt auch bereits alle Flächenbedarfe, die für die Straßenbahnerweiterung in den Potsdamer Norden nach Krampnitz und Fahrland notwendig sind.“
Die Kosten für die innere verkehrliche und technische Erschließung des Gebietes, die Herstellung von öffentlichen Spielplätzen und Grünflächen sowie die notwendigen artenschutz- und naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und eine ökologische Baubegleitung werden von der Vorhabenträgerin Quarterback Immobilien AG getragen. Dazu werden entsprechende städtebauliche Verträge mit der Stadt geschlossen. Dort wird auch auf Grundlage des Potsdamer Baulandmodells die volle Kostenbeteiligung an allen durch das Vorhaben neu verursachten Platzbedarfen in Krippe, Kita, Hort und Grundschule gesichert.
Durch die deutliche Verbesserung der Brandenburgischen Landeswohnungsbauförderung seit dem 1. Januar 2024 wird es zudem möglich, unter Berücksichtigung der vorgenannten Vertragsinhalte bis zu ca. 38 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen, also etwa 18 % des Gesamtvorhabens, nach den geltenden Förderbedingungen zu errichten.
Die Beschlussvorlage wird am 10. April in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Nach der Behandlung in den Fachgremien kann der Beschluss am 8. Mai folgen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange ist nach Vorstellungen der Stadtverwaltung dann für September geplant.
Hintergrund: Der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan wurde am 7. Mai 2014 gefasst. Ziel der Planung ist es, durch die Schaffung eines attraktiven, innenstadtnahen Wohnstandortes, der durch Geschäfts- und Bürogebäude, kleinteilige Nahversorgungsstrukturen sowie Grün- und Freiflächen ergänzt werden soll, eine geordnete städtebauliche Entwicklung der westlichen Insel von Neu Fahrland zu sichern. Parallel soll der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam geändert werden.