Geywitz: 500 Millionen Euro für Kommunale Wärmeplanung

Bundesregierung stellt finanzielle Hilfen für die Länder bereit.

Bundesbauministerin Klara Geywitz. Foto: Henning Schacht

Am 15. Dezember verabschiedete der Bundesrat das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz). Damit gab er laut Bundesregierung den „Weg frei für die Schaffung einer klimafreundlichen und bezahlbaren Wärmeversorgung in Deutschland“. Das Wärmeplanungsgesetz trat gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 in Kraft, beides soll dazu beitragen, die Klimaziele im Jahr 2045 zu erreichen. Kern des Wärmeplanungsgesetzes ist die Verpflichtung der Länder, dafür zu sorgen, dass ihre Kommunen Wärmepläne erstellen: Großstädte (wie Potsdam) bis zum 30. Juni 2026, Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner*innen bis zum 30. Juni 2028.

Am 8. Januar tagte das Bundeskabinett und beschloss Wege der finanziellen Unterstützung. Dazu erklärte Bundesbauministerin Klara Geywitz am 11. Januar: Als Bund unterstützen wir sie bei den Planungskosten bis 2028 mit insgesamt 500 Millionen Euro. Das Geld soll unbürokratisch und schnell in den Kommunen ankommen, weshalb wir es den Ländern über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer zukommen lassen. Das Geld steht den Landeshaushalten damit direkt zur Verfügung. Ermöglicht wird dies durch eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird damit sicherstellen, dass die Länder die Gelder 2024 in ihren Haushalten verbuchen können.

Einen ausführlichen Überblick zu den Bestimmungen finden Sie hier.