Bundesregierung legt Maßnahmenpaket vor

14 Einzelpläne sollen die Bau- und Immobilienbranche stabilisieren.

Baustellenansicht mit Kränen
Foto: Pixabay/Jürgen Rübe

Am heutigen Montag kamen die Mitglieder des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum zum zweiten Mal im Bundeskanzleramt zum „Bündnis-Tag“ zusammen. Auf Basis der bisherigen Diskussionen hat die Bundesregierung zudem ein Paket von 14 Maßnahmen für zusätzliche Investitionen in den Wohnungsbau sowie zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche beschlossen.

„Wir werden die Rahmenbedingungen verbessern, um mehr bezahlbaren, klimaneutralen und barrierearmen Wohnraum zur Verfügung zu stellen“, gab sich Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, in ihrer Stellungnahme zuversichtlich.

Die Bereitstellung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum soll durch die Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit ab 2024 befördert werden. „Wir werden außerdem das Baugesetzbuch anpassen und durch eine Sonderregelung Städten und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten bis Ende 2026 ermöglichen, den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachter und beschleunigter zu planen“, kündigte Geywitz an.

Die „sehr gute“ Zusammenarbeit im „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ soll nach Worten der Ministerin in Zukunft fortgesetzt werden. „Vor uns liegt weiterhin jede Menge Arbeit. Da wir dafür alle Akteure des Wohnungsmarktes an einem Tisch brauchen, ist das Bündnis wichtiger denn je.“

EH 40 nicht vor 2025

Zu den Maßnahmen zählt etwa, dass EH 40 in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommt. „Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes ist sichergestellt, dass Neubauten ab 2024 klimafreundlich heizen“, sagte dazu Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. „Deshalb halte ich es nicht mehr für nötig, jetzt auf die Schnelle den neuen Standard EH 40 einzuführen. Das kann noch warten, vor der EU-Gebäuderichtlinie macht es auch keinen großen Sinn.“

Ohnehin gehe es jetzt darum, stärker die Baustoffe in den Blick zu nehmen, so dass sie möglichst klimafreundlich seien. „Bei der für 2024 geplanten Novellierung des Vergaberechts, werden wir deshalb dafür Sorge tragen, dass Nachhaltigkeitskriterien unbürokratischer, einfacher und dadurch besser zum Tragen kommen.“

Die wichtigsten Maßnahmen für den Mietwohnungsmarkt

Degressive AfA: Soll die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen fördern. 6 Prozent für neu errichtete Wohngebäude. „Sie schafft über diesen Mechanismus Investitionsanreize, die zur Stabilisierung der Bauwirtschaft beitragen können. Die Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard von EH 55 gebaut werden. Die degressive AfA wird für Gebäude gelten, die Wohnzwecken dienen und mit deren Herstellung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird.“ Entscheidendes Kriterium sei nicht mehr der Bauantrag, sondern der angezeigte Baubeginn.

Mittel für den sozialen Wohnungsbau: „Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2027 Programmmittel in Höhe von insgesamt 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Jeder Euro des Bundes wird aktuell durch rund 1,50 Euro der Länder kofinanziert. Bei Fortführung dieser bisherigen Komplementärfinanzierung stehen damit gesamtstaatlich rd. 45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bis 2027 zur Verfügung.“

Gewerbe- zu Wohnraum: Deutschlandweit gebe es Leerstand bei Gewerbeimmobilien, so die Bundesregierung. „Das Bundesinstitut für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung (BBSR) hat in einer Studie prognostiziert, dass hier ein Potenzial von bis zu 235.000 neuen Wohneinheiten besteht. Die Nutzung dieser Immobilien spart Fläche und Baustoffe. Sofern sie mit anspruchsvollen Sanierungen einhergeht, ist ihre ökologische Bilanz vorteilhaft.“

Für Eigentümer und Investoren, die eine Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in Anspruch nehmen können und sie dabei zugleich zu Wohnraum umbauen, soll 2024 und 2025 ein zusätzliches KfW-Förderprogramm mit einem Volumen von insgesamt 480 Millionen Euro Programmmitteln aufgelegt werden. „Durch zinsverbilligte Kredite sollen damit der klimafreundliche Umbau gefördert und Leerstand beseitigt werden.“

Vereinfachtes Bauen: „Bauen muss zukünftig einfacher, schneller und günstiger werden“, findet das Kabinett. „Dazu soll das Bauen im Sinne des Gebäudetyps E befördert werden, indem die Vertragspartner Spielräume für innovative Planung vereinbaren, auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards“ Die Länder beabsichtigten bereits, Änderungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen vorzunehmen. Die Bundesregierung werde bis zum Ende des Jahres eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ vorzulegen, „um dafür zu sorgen, dass für die Beteiligten vereinfachtes Bauen rechtssicher gelingen kann“.

Günstig an bundeseigene Grundstücke: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) werde die bislang bis Ende 2024 befristete Möglichkeit zur vergünstigten Abgabe BImA-eigener Grundstücke für öffentliche Aufgaben sowie den sozialen Wohnungsbau um weitere fünf Jahre fortführen“, kündigt die Regierung an. „Sie schafft damit Anreize zur Entwicklung von Bauland durch die Kommunen. Aufgrund der konjunkturellen Entwicklung auf dem Grundstücksmarkt und der gestiegenen Baukosten bestünde eine weitere Option darin, den Verbilligungsbetrag von bis zu 25.000 Euro pro neu geschaffener Sozialwohnung spürbar um 40 Prozent auf 35.000 Euro pro Sozialwohnung anzuheben und zusätzlich das Verbilligungsvolumen für sonstige öffentliche Zwecke um 10 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen.“

Die Bundesregierung prüfe zudem, ob es der BImA ermöglicht werden könnte, bei der Bestellung von Erbbaurechten an für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus genutzten Flächen, den jährlichen Erbbauzins auf der Grundlage eines verbilligten Verkehrswerts als marktüblichen bzw. angemessenen Erbbauzins zu berechnen. Die Entscheidung darüber solle im künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren getroffen werden.

Speed-Bonus für die Heizwende: Die Bundesregierung will die Heizwende vorantreiben. Im Rahmen der BEG-Sanierungsförderung sollen Hauseigentümer künftig beim Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizungsanlage – in der Höhe abhängig vom Einkommen – von bis zu 30 bis 75 Prozent gefördert werden. Die Richtlinie der BEG-Sanierungsförderung sieht einen „Speed-Bonus“ insbesondere für den Austausch besonders alter Heizungen vor. Er soll in 2024 und 2025 von 20 auf 25 Prozent erhöht werden. Um jetzt einen Sanierungsimpuls zu setzen, soll der Speed-Bonus 2026 und 2027 um jeweils 5 Prozent gesenkt werden, danach um 3 Prozent.

Zudem soll der Speed-Bonus auch auf Wohnungsunternehmen sowie Vermieterinnen und Vermieter ausgedehnt werden „und motiviert damit Wohnungsunternehmen, zeitnah einen Beitrag zur Wärmewende zu leisten. Sie entlastet damit auch Mieterinnen und Mieter.“

Die bisherigen Sanierungssätze für Energieeffizienz sollen von 15 Prozent als Zuschuss und 20 Prozent steuerliche Abschreibung jeweils auf 30 Prozent angehoben werden. Ab 2026 sinkt der der Zuschuss ab 2026 wieder auf 15 Prozent, die steuerliche Abschreibung auf 20 Prozent.

Das komplette Maßnahmenpaket „für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirt-
schaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft“ (u. a. auch mit Zielen für privates Wohneigentum und Einfamilienhäuser) können Sie hier herunterladen.