Wohnungsunternehmen sperren Spielplätze ab

Stadtverwaltung will Einhaltung der Verordnung kontrollieren und Verstöße gegen das Nutzungsverbot sanktionieren

Die Mitgliedsunternehmen des Arbeitskreisen Stadtspuren sperren ihre Spielplätze ab, hier ein Beispiel aus dem Wohngebiet Am Stern. Foto: PWG 1956

Die Wohnungsunternehmen des Arbeitskreises StadtSpuren haben in den letzten Tagen ihre Spielplätze abgesperrt, so die ProPotsdam und die großen Genossenschaften wie die PWG 1956 und die Potsdamer Wohnungsbaugenossenschaft. Auch die GEWOBA Babelsberg und der Bauverein haben ihre Spielplätze gesperrt.

Hintergrund der Maßnahme ist das allgemeine Verbot der Nutzung von Spielplätzen. Am Dienstag hat das Land Brandenburg die „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV)“ erlassen. Demnach ist die Nutzung von öffentlichen und anderen Spielplätzen verboten. Zur Durchsetzung des Verbots sind die Spielplätze durch die Eigentümer zu sperren beziehungsweise als gesperrt kenntlich zu machen.

Die Stadtverwaltung hat angekündigt, das Nutzungsverbot der Spielplätze mit Hilfe des Ordnungsamtes durchzusetzen und Verstöße zu sanktionieren. Solche Verstöße werden nicht als Bagatellen angesehen. Da sich die Verordnung auf das Infektionsschutzgesetz bezieht, sind durchaus schmerzhafte Ordnungsgelder zu erwarten.

Unsere Bitte an alle: Beachten Sie das Verbot und meiden Sie – im Interesse Ihrer Gesundheit und die Ihrer Angehörigen – Spielplätze. Beschädigen Sie bitte nicht die Absperrungen und informieren Sie Ihren Vermieter, wenn die Absperrungen Schaden genommen haben.