EWP informiert zur Dezember-Soforthilfe für Gas und Fernwärme

Entlastungszahlung für Dezember bzw. Januar angekündigt

Symbolfoto: Pixabay

Die Energie und Wasser Potsdam (EWP) informiert ab sofort ihre Kund*innen zur Umsetzung der Dezember-Soforthilfe. Gaskund*innen erhalten demnach im Monat Dezember 2022 (spätestens im Januar 2023) eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert, teilte das Unternehmen mit. Die Soforthilfe entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

Die meisten Kund*innen der EWP profitieren automatisch von der Soforthilfe. Selbst aktiv müssen vor allem diejenigen werden, die einen Dauerauftrag zur Überweisung der Abschlagszahlung eingerichtet haben, sowie die RLM-Kunden (Kunden mit Registrierender Leistungsmessung, beispielsweise große Unternehmen).

Die Informationen auf der Webseite der EWP erreichen Sie hier: www.swp-potsdam.de/de/energie

Eine Übersicht mit Handlungsempfehlungen der EWP können Sie hier herunterladen.