Stellungnahme der PWG 1956 zum Erhalt des Kunsthauses und die Einbeziehung in die Neubaupläne für das umliegende Areal.
Der aus den 1960er Jahren stammende Industriebau in der Französischen Straße 18 ist seit knapp neun Jahren eines von Potsdams bekanntesten Häuser für freischaffende Kunst. Seit längerem überlegt die Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 eG das Grundstück und die umliegenden Flächen im genossenschaftlichen Sinne mit Wohnungen, Flächen für Praxen und Büros sowie Flächen geeignet für Kinderbetreuung zu bebauen. Das Kunsthaus soll dabei Teil des Ensembles werden.
Allerdings hat die Genossenschaft nun Kritik an der Art und Weise des geforderten Erhaltes des Kunsthauses durch die Politik geäußert, da die Vorstellungen objekt- und nicht wie eigentlich empfehlenswert, mieterfokussiert sind, heißt es in einer Mitteilung der PWG 1956.
Von Seiten der PWG 1956 wird seit geraumer Zeit ein Projekt entwickelt, welches neben Wohn- und Gewerbeflächen auch Platz hat für Künstler in angestammten Räumen, also Atelierflächen, und zudem Platz für die Präsentation von Kunstgegenständen, also Galerieflächen im Erdgeschoss des möglichen Neubaus unmittelbar vor dem Bestandsgebäude.
Nach den gegenwärtigen Überlegungen der Genossenschaft ist es vorgesehen, den Industriebau faktisch zu erhalten und sofern möglich, den Instandsetzungsaufwand auf notwendige Leistungen an Dach, Fenster und Fassade zu beschränken. Inwieweit diese Verfahrensweise nachher tatsächlich urngesetzt werden kann, hängt in erster Linie von den umzusetzenden aktuellen baurechtlichen Bestimmungen ab und darüber hinaus von konstruktiven und statischen Details des Gebäudes. Nach Fertigstellung des Projektes wird sich die Nutzfläche von derzeit ca. 700 qm auf etwa 1.000 qm vergrößern. Diese Vergrößerung der Nutzfläche bis unmittelbar an die Straßenfront, auf Wunsch der Künstler entwickelt, ermöglicht neben einem klassischen Entree auch die Nutzung als Präsentations-, Galerie oder Eventfläche.
Da zwischenzeitlich die planungsrechtlichen Grundlagen zwischen Stadtplanung, Nachbarn und der PWG 1956 de facto schlüssig erarbeitet und abgestimmt wurden, wird davon ausgegangen, dass in absehbarer Zeit eine reale Projektentwicklung beginnen könnte. Dass dabei das sans titre in den weiteren Entwicklungsprozess einbezogen wird, ist für die PWG 1956 selbstverständlich. Dazu ist man mit den Mietern des Kunsthauses im stetigen Austausch.
Die Genossenschaft wünscht sich von Seiten der Politik daher die notwendige Fürsorge gegenüber dem Kunsthaus eher die Aufmerksamkeit zu schenken, als planungsrechtlichen Festsetzungen zu fordern, die unter Umständen den genossenschaftlichen Grundgedanken für eine stimmige, sozial verantwortbare und wirtschaftliche Wohnraumversorgung hemmen könnten.
Nach Ansicht der PWG 1956 ist die Politik gefragt, im Bedarfsfall mit geeigneten Instrumenten die Künstler zu unterstützen, damit gewährleistet werden kann, dass die Künstler trotz finanziellen Mehraufwandes aus den baulichen Maßnahmen zum Erhalt des Gebäudes und der größeren Nutzungsflächen langfristig diesen kulturellen Kunststandort betreiben können.
Die Genossenschaft stellt in ihrer Mitteilung auch noch einmal klar, dass sie zu keinem Zeitpunkt das Kunsthaus in Frage gestellt habe und es auch in Zukunft nicht tun werde. Es ist es aber nicht möglich, die betriebswirtschaftliche Seite des Projektes solcherart zu gestalten, dass Wohnungsmieten das Kunsthaus „sans titre“ stützen, selbst dann, wenn es das genossenschaftliche Miteinander aus sozialen Aspekten abrundet.
Quelle: Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 eG