Drei Mitglieder sind satzungsgemäß neu zu bestimmen.
Auf der für den 25. Juni geplanten, wegen der Auswirkungen von Corona eventuell später stattfindenden ordentlichen Vertreterversammlung der Wohnungsgenossenschaft Karl Marx Potsdam eG sind satzungsgemäß drei Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen.
Die neun Mitglieder werden von den Vertretern für sechs Jahre gewählt. Gemäß der Satzung scheidet ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder mit der jeweils längsten Amtsdauer aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Kandidatenvorschläge durch die Mitglieder können schriftlich bis zum 24. Mai an den Aufsichtsrat unter der Adresse der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Die wesentlichste Aufgabe des Aufsichtsrates ist die Kontrolle des Vorstands der Genossenschaft. Das Gremium hat die Tätigkeit und die Geschäftsführung zu überwachen, zu fördern und zu beraten. Um sich ein umfassendes Bild von der Geschäftstätigkeit des Vorstandes zu machen, ist der Aufsichtsrat verpflichtet, mindestens vier Sitzungen im Jahr abzuhalten. Weiterhin sieht die Satzung regelmäßige gemeinsame Sitzungen zwischen Aufsichtsrat und Vorstand vor, die mindestens einmal im Vierteljahr stattfinden sollen.