Die Geburtsstunde der PWG 1956

Am 26. September 1990 beschloss die Delegiertenversammlung der AWG „Fortschritt“ die Einführung einer neuen Satzung sowie die neue Firmenbezeichnung als „Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 e.G.“

Mit der politischen Wende in Deutschland begann die Suche nach neuen Wegen in der Arbeit der Wohnungsgenossenschaft. Dabei ging es weniger um die Realisierung spektakulärer Bauprojekte, sondern eher um die Bewahrung der Geschäftsfähigkeit und Wiederbelebung genossenschaftlicher Prinzipien. Einschneidend war der 1. Juli 1990 mit der DM-Einführung und für Unternehmen in der noch bestehenden DDR die Erstellung der DM-Eröffnungsbilanz.

Unklarheiten bestanden auch über die Gültigkeit bestehender Gesetze und Übergangsregelungen nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. Oktober 1990. Kurzfristig mussten deshalb von der Geschäftsleitung der Genossenschaft Voraussetzungen geschaffen werden, um eine Anpassung an die gesamtdeutsche Gesetzgebung, insbesondere an das Genossenschaftsgesetz der Bundesrepublik zu erreichen. Die Mitgliederversammlung vom 26. September 1990 fasste deshalb die für den Fortbestand der Genossenschaft wichtigen Beschlüsse zur Einführung einer neuen Satzung und einer neuen Wahlordnung, zur Wahl des Aufsichtsrates und zur Bestellung des Vorstandes. Beschlossen wurde damit im Zusammenhang die Rechtsnachfolge und die neue Firmenbezeichnung als „Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 e.G.“.

Die Bestätigung der Beschlüsse zur Rechtsnachfolge, zum neuen Firmennamen sowie zur neuen Satzung und Wahlordnung erhielt die Genossenschaft mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister des Registergerichts von Potsdam unter der Nr. 22 am 15. Mai 1991.

Quelle: Von der AWG „Fortschritt“ zur PWG 1956 eG. Historischer Abriss zum 50-jährigen Bestehen 2006