Wohnungsunternehmen und Mieter pragmatisch entlasten

GdW und BFW sprechen sich gegen übermäßige Belastungen aus.

Das Bundeswirtschaftsministerium will zwei neue Verordnungen mit kurz- und mittelfristigen Einsparvorgaben auf den Weg bringen, die zwei Prozent Gaseinsparung bewirken sollen. Vorgesehen ist unter anderem eine Pflicht für Eigentümer von gasversorgten Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten, den Nutzern bis 31. Oktober individuell für jede Wohnung spezifische Informationen über die Veränderung der Energiekosten bei gleichbleibendem Verbrauch sowie bei einer Temperatursenkung zu übermitteln. Außerdem soll eine jährliche Heizungsprüfung und ein hydraulischer Abgleich in allen Gebäuden bis September 2023 von fachkundigem Personal verpflichtend durchgeführt werden. Zudem entscheidet das Bundeskabinett demnächst über die CO2-Kostenaufteilung.

„Mehr Energieeinsparung ist angesichts der kritischen Lage bei der Gasversorgung eindeutig der richtige Weg“, sagt dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft ergreife seit Beginn des Ukraine-Kriegs alle notwendigen Maßnahmen, um den Energieverbrauch beim Wohnen so weit wie möglich zu senken. „Als Bundesverband haben wir unsere sozial orientierten Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland intensiv informiert, ihre Heizungen optimal energiesparend einzustellen. Die Mieter werden fortlaufend, auch mithilfe einer eigenen Energiesparkampagne, über eine möglichst energiesparende Nutzung der Wohnung informiert. Die in den neuen Verordnungen des Wirtschaftsministeriums vorgesehenen Maßnahmen decken sich damit weitgehend und zielen in die richtige Richtung.“

Dennoch seien einzelne Teile der neuen vorgesehenen Pflichten so nicht umsetzbar, meint Gedaschko. „Spezifische Informationen über den individuellen Energieverbrauch einer jeden Wohnung geben die grundlegenden Daten der Energielieferanten nicht her.“ Der spezifische Verbrauch ergebe sich allein aus der Heizkostenabrechnung, die für 2021 bereits meist erfolgt sei. „Eine Informationspflicht bis Ende Oktober ist angesichts des erheblichen Aufwands, komplett neue Prozesse einführen zu müssen, schlicht realitätsfern und nicht umsetzbar“, so der GdW-Präsident. „Monatliche Verbrauchsinformationen erhalten die Mieter mit fernablesbaren Heizkostenverteilern aber ohnehin bereits seit Jahresbeginn, so dass sie ihren Energieverbrauch anhand dieser Informationen anpassen können. Der richtige Grundgedanke des Bundeswirtschaftsministeriums sollte daher innerhalb der Heizkostenverordnung umgesetzt werden. Das vermeidet auch Mehrkosten für die Mieter.“

Die Umsetzung der geplanten Verordnung sei überstürzt und nicht zielführend, weil sie Unsicherheiten am Markt verstärke und die Verantwortung einseitig auf die Schultern der Eigentümer und Vermieter abwälze, ergänzt Dirk Salewski, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. „Die Pflicht zur jährlichen Heizungsprüfung und einem hydraulischen Abgleich bis September 2023 ist komplett an der Realität vorbeigeplant.“ Woher angesichts des spürbaren Fachkräftemangels herkommen sollen, bleibe ein Geheimnis der Bundesregierung. Die Heizungsanlagen der mittelständischen Wohnungsunternehmen würden ohnehin schon regelmäßig gepflegt und gewartet., sagt Salewski „Der Energieeinspar-Effekt der Überprüfung ist also gleich null.“

Die Präsidenten von GdW und BFW sprechen sich angesichts der allseits stark steigenden Energiekosten für eine Entlastung der Wohnungsunternehmen und Mieter aus. Durch die hohen Energiekosten habe ein zusätzlicher CO2-Preis derzeit keinerlei Lenkungswirkung. Er sollte deshalb die Unternehmen und Bürger nicht noch zusätzlich finanziell belasten. Eine Entlastung für die Wohnungsunternehmen und ihre Mieter sei notwendig, um die soziale Gerechtigkeit zu wahren – denn gerade in energetisch weniger optimierten Gebäuden leben infolge der geringen Kaltmieten häufig Menschen mit geringen Einkommen. „Noch besser wäre es, den CO2-Preis für die Dauer der Gaskrise und enorm hoher Energiepreise komplett auszusetzen“, so Gedaschko und Salewski.