Neue Vermietungsrichtlinie soll ab Januar in die Pilotphase gehen
Der sogenannte „Potsdam Bonus“ soll ab Januar im Rahmen einer Pilotphase stufenweise eingeführt werden. Eine entsprechende Vermietungsrichtlinie mit Vergabekriterien für nicht belegungsgebundene Wohnungen der ProPotsdam wird derzeit entwickelt. Über den aktuellen Stand haben Sozialbeigeordnete Brigitte Meier und ProPotsdam-Geschäftsführer Jörn-Michael Westphal heute informiert.
„Potsdamer Haushalte mit mittleren und normalen Einkommen sollen nicht verdrängt werden“, sagt Brigitte Meier, Beigeordnete für Soziales, Ordnung, Sicherheit und Gesundheit. „Der Wohnungsmarkt in der Landeshauptstadt ist seit Jahren stark angespannt. Es gibt vor allem für Familien mit Kindern und Alleinlebende einen hohen Bedarf an Wohnraum. Mit dem Potsdam Bonus möchten wir ortsansässigen Potsdamerinnen und Potsdamern sowie Menschen die in Potsdam arbeiten, bevorzugt eine Wohnung zur Verfügung stellen. Ziel ist es hierbei, Verdrängung zu vermeiden und insbesondere Berufsgruppen der Daseinsvorsorge mit Wohnraum zu versorgen“, so Meier.
Berücksichtigt werden sollen unter anderem der Ortsbezug und soziodemografische Kriterien wie Einkommen und Haushaltsgröße. „Wir wollen im Rahmen einer Pilotphase Erfahrungen mit dem Potsdam Bonus sammeln und die Vergabekriterien stufenweise entwickeln“, sagt ProPotsdam-Geschäftsführer Jörn-Michael Westphal. „Neben den 600 Wohnungen für WBS-Berechtigte, die wir jährlich der Landeshauptstadt zur Verfügung stellen, wollen wir die Hälfte unserer Wohnungsangebote mit dem Potsdam Bonus verknüpfen“, ergänzt Westphal. Die Pilotphase soll von Januar 2022 bis September 2022 andauern. Im dritten Quartal 2022 erfolgt eine Auswertung über die praktischen Erfahrungen und eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
In einem nächsten Schritt möchte die Stadtverwaltung weitere lokale Wohnungsanbieter für die Einführung des „Potsdam Bonus“ gewinnen. Zudem soll geprüft werden, wie die Kriterien bei genossenschaftlichem und privatem Wohnungs- und Eigenheimbau in Potsdam auf kommunalen Grundstücken angewendet werden können.
Ziele der Vermietungsrichtlinie sind die Sicherung eines funktionsfähigen örtlichen Wohnungsmarktes sowie die Vermeidung von unnötigem Pendelverkehr und damit verbundenen Umweltbelastungen durch Bevorzugung von Mieter*innen, die ansonsten nach Potsdam zur Arbeit oder zum Studium pendeln. Auch soll die Arbeit in Berufen der Daseinsvorsoge oder das dauerhafte ehrenamtliche Engagement, beispielsweise bei der Freiwilligen Feuerwehr, bei der Wohnungssuche honoriert werden. Das Vergabesystem soll den Anforderungen des Europarechts (Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit aller europäischen Bürger*innen) genügen
Die Entwicklung der Vermietungsrichtlinie für den Potsdam Bonus soll in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 3. November 2021 beschlossen werden.
Quelle: Bereich Presse und Kommunikation der Landeshauptstadt Potsdam