Neue Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsschein (WBS)

Mehr Brandenburger*innen können ab sofort einen Wohnberechtigungsschein beantragen.

Symbolfoto: PIRO/Pixabay

Zum 1. Januar 2024 wurden die Einkommensgrenzen für die Berechtigung auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) im Land Brandenburg. Das Gesetz sieht eine Dynamisierung der Einkommensgrenzen vor. Aktuell beträgt die Anhebung 18 Prozent. Lag bisher die Einkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt bei 15.600 Euro, so liegt sie ab dem 1. Januar 2024 bei 18.500 Euro. Es ist die erste Anpassung der Einkommensgrenzen seit Inkrafttreten des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes im Jahre 2019.

Die neuen Einkommensgrenzen gestalten sich wie folgt:

  • für einen Einpersonenhaushalt: 18.500 €
  • für einen Zweipersonenhaushalt: 26.000 €
  • zuzüglich für jede weitere zum Haushalt gehörende Person: 5.800 €
  • zuzüglich für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne § 32 Abs.1-5 Einkommenssteuergesetz: 2.000 €

WBS-Inhaber*innen können sich auf Wohnungen bewerben, die mietpreis- und belegungsgebunden (Sogenannte Sozialwohnungen) sind. Mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen wurden in der Regel durch Programme der Wohnraumförderung gebaut, saniert oder modernisiert.

Mit dem WBS können Personen gegenüber Vermieterinnen und Vermietern nachweisen, dass Sie berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen.

Potsdamer*innen können einen WBS auf der Seite der Stadtverwaltung Potsdam beantragen.