Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz

Geteiltes Echo bei Bundesregierung, Bauwirtschaft und Mieterbund

Symbolfoto: Thomas Breher/Pixabay

Mit der Mehrheit der Ampelkoalition hat der Bundestag am 8. September das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. Von den 679 Abgeordneten, die zur Abstimmung antraten, votierten 399 für das Gesetz, 275 dagegen. Es gab fünf Enthaltungen. Ende September muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren, er kann nach allgemeiner Auffassung Einspruch einlegen, die Vorlage aber wohl nicht blockieren.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz soll der Ausstieg aus Gas und Öl im Gebäudebereich festgeschrieben werden. Geplant ist, dass ab Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird. Die Regelung soll zunächst unmittelbar nur für Neubauten gelten. Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können. Eine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen gibt es nicht. Der Staat übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung.

Ein entscheidender Baustein der neuen Regelungen ist eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung. Erst wenn diese vorliegt, sollen die Vorgaben des Gesetzes zum Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien auch für Bestandsgebäude gelten. Liegen noch keine Wärmepläne vor, haben Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern Zeit bis Mitte 2026 zur Erstellung. Allen anderen Kommunen, die noch ohne Pläne sind, wird eine Frist bis zum 30. Juni 2028 eingeräumt.

Bundesregierung zufrieden

„Das Gesetz ist eine zentrale Weichenstellung für den Klimaschutz“, sagte nach der Verabschiedung Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck. „Nun können wir sagen: Wir werden unabhängiger von fossiler Energie und stärken so die Energiesicherheit. Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor steigenden Preisen für Erdgas und Erdöl. Und wir setzen einen Impuls für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands bei grünen Technologien. Zentral ist, dass wir die Bürgerinnen und Bürger bei den anstehenden Investitionen mit unserer Förderung unter die Arme greifen, so dass sie sich den Umstieg leisten können. Es gibt in Zukunft bis zu 70 % Förderung für den Heizungstausch, um insbesondere Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu unterstützen. Das ist wichtig.“

Seine Kabinettskollegin Klara Geywitz findet, dass die verabschiedete Vorlage das Land „dem Ziel der Klimaneutralität 2045 ein gutes Stück näher“ bringe, „ohne dabei die Eigentümer und Mieter zu überfordern. Das Gesetz bietet echte Technologieoffenheit. Durch die Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung gibt es den Gebäudeeigentümern die Möglichkeit, sich bei der Entscheidung für eine klimafreundliche Heizung an den Inhalten der Wärmepläne zu orientieren und schafft so nach und nach Planungs- und Investitionssicherheit. In Verbindung mit den erweiterten gesetzlichen Erfüllungsoptionen und den großzügigen Übergangsfristen hat jeder Gebäudeeigentümer die Möglichkeit, die für ihn passende und sachgerechte Option zur Erfüllung der 65 % EE-Vorgabe zu wählen, egal, ob er auf dem Land oder in der Stadt wohnt.“

ZIA: Immobilienwirtschaft darf nicht ausgeschlossen werden

„Es ist gut, endlich einen Knopf an das Gesetz zu machen“, findet Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB). „Weitere Diskussionen würden die Baunachfrage zusätzlich verzögern. In seinen Details ist das Gesetz aber verbesserungswürdig. Spätestens nachdem die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie beschlossen wird, muss das GEG ohnehin erneut überarbeitet werden. Wir hoffen sehr auf Anpassungen, die die Baupraxis besser im Blick haben. Eine zukünftige Diskussion ist mit ausreichend Zeit, Ruhe und Sachlichkeit zu führen, dass das Gesetz sowohl die Gebäudeenergieeffizienz als auch die Baukonjunktur stärkt.“

Mit technologieoffenen Regelungen, realistischen Übergangsfristen bei Heizungshavarien und einer engen Kopplung an die kommunale Wärmeplanung habe sich die Bundesregierung in den zurückliegenden Monaten zwar „in die richtige Richtung bewegt“, sagte Rolf Buch, Vize-Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), bereits am 7. September. Zugleich allerdings warnt Buch vor Schwachstellen des Gesetzes: „Ein Mix aus zu knapp bemessener Förderung und einer ungleichen Behandlung von Vermietern kann sich am Ende als doppelte Investitionsbremse erweisen.“

Nach den Plänen der Ampel-Fraktionen soll der sogenannte Klima-Geschwindigkeitsbonus in Form einer zusätzlichen Förderung in Höhe von 20 Prozent nur Selbstnutzern von Immobilien zugutekommen. Vermieterinnen und Vermieter würden nach Verständnis des ZIA pauschal ausgeschlossen. „Die geplante Förderung würde jedoch direkt den Mieterinnen und Mietern zugutekommen und sie somit vor finanzieller Überlastung schützen“, analysierte Buch. „Die Einschränkung verkennt darüber hinaus, wer in Deutschland die meisten bezahlbaren Wohnungen bereitstellt. Die Immobilienwirtschaft spielt die Schlüsselrolle, wenn es darum geht, im großen Stil ältere, fossil betriebene Heizungen schnellstmöglich auszutauschen. Die wichtigsten Akteure von diesem Bonus auszuschließen, ist nicht angemessen.“

Deutscher Mieterbund: Licht und Schatten

„Wir begrüßen, dass nach einer monatelangen Hängepartie das Heizungsgesetz endlich verabschiedet ist“, bekundet der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. „Die Umlage der Kosten auf die Mieter wird beim Heizungsaustausch durch die neue Kappungsgrenze in Höhe von 50 Cent stärker eingegrenzt, kann aber wie bisher durch weitere Investitionen in das Gebäude auf bis zu 3 Euro pro Quadratmeter steigen. Das ist deutlich zu viel vor dem Hintergrund, dass mehr als 7 Mio. Mieterinnen und Mieter in diesem Land in einer angespannten Wohnkostensituation leben.“

Das GEG sieht zudem die Einführung einer zweiten und höheren Modernisierungsumlage vor. „Die weitere Modernisierungsumlage in Höhe von zehn Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten halten wir für überflüssig, streitanfällig und mieterunfreundlich“, so Siebenkotten. Zielführend für eine sozialverträgliche Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbereich ist eine Abschaffung, mindestens aber eine Absenkung der Modernisierungsumlage. Denn die Mieterhöhung nach § 559 BGB erfolgt rein kostenbasiert, ist an keine Anforderungen an die Höhe der erzielten Energieeinsparung gebunden und es gibt keine Anreize für Vermieter:innen kostensenkende Fördermittel in Anspruch zu nehmen, da diese die umlagefähigen Kosten auf die Mieter:innen reduzieren.

Dagegen begrüßt der Deutsche Mieterbund ausdrücklich, dass für Mieter:innen der Einwand einer wirtschaftlichen Härte beim Heizungstausch zukünftig immer möglich sein soll. Außerdem ist positiv zu vermerken, dass Mieterhöhungen durch Heizungsaustausch bei Indexmieten immer ausgeschlossen sein sollen.

Der Deutsche Mieterbund kritisiert deutlich die Streichung des § 71o Absatz 1, welcher die Höhe der umlegbaren Brennstoffkosten von Wasserstoffheizungen auf Mieter:innen begrenzt hätte. Ohne diesen Absatz drohen Mieter:innen hohe Energiekosten, wenn teure Energieträger wie Wasserstoff eingesetzt werden. Der Deutsche Mieterbund fordert die Wiederaufnahme des Paragrafen in das Gesetz oder eine alternative Schutzregelung. Zudem sei „eine höhere Förderung im Mietwohnungssektor und eine grundsätzliche sozialere Ausrichtung … dringend erforderlich, insbesondere für die fast 12 Mio. Mieterhaushalte, die zu den unteren drei Einkommensklassen gehören.“