EU-Gebäuderichtlinie verabschiedet

Das Europäische Parlament hat am 12.3.2024 die Neufassung der „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie) beschlossen.

Bild: Josephine Braun

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden solle dafür sorgen, dass der Gebäudebereich in der EU zum einen bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht und zum anderen bis 2050 klimaneutral wird. Die Richtlinie ist Teil des Europäischen Grünen Deals mit vielen anderen Gesetzen des sogenannten Fit-for-55-Pakets.

Alle Neubauten sollen ab 2030 emissionsfrei sein. Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch mit entsprechenden Maßnahmen bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 % senken.

der Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken solle. Alle Neubauten sollen ab 2030 emissionsfrei sein. Das solle dazu beitragen, dass die EU ihre Klimaziele erreiche. Nach Angaben der EU-Kommission seien Gebäude für rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verantwortlich.

Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizungsanlagen und zum allmählichen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- und Kälteversorgung ergreifen.

Die beschlossene Fassung entspricht im Wesentlichen der Einigung im Trilog-Verfahren aus dem Dezember 2023.

Nach der Verabschiedung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) appelliert der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW an die Bundesregierung, das absolute Hauptaugenmerk auf leistbare Nullemissionshäuser und damit auf eine sozial verträgliche Ausgestaltung der Gesetzgebung in Deutschland zu legen.

Quelle: EU-Parlament, GdW