Mieterbund begrüßt Einigung im Vermittlungsausschuss.
„Wir begrüßen die Einigung im Vermittlungsausschuss und gehen davon aus, dass heute der Bundestag und am 15. März auch der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen. Jetzt ist der Weg frei für die Mitfinanzierung des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus auch über das Jahr 2019 hinaus“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.
Seit der Föderalismusreform ist der soziale Wohnungsbau Sache der Länder. Übergangsweise stellte der Bund den Ländern bis 2019 über so genannte Kompensationszahlungen Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung, zuletzt 1,5 Milliarden Euro. Ohne Grundgesetzänderung hätten diese Zahlungen nach 2019 nicht mehr erfolgen dürfen.
„Wir sehen in der Grundgesetzänderung ein klares Signal von Bund und Ländern für den sozialen Wohnungsbau. Jetzt muss diesem politischen Signal ein eindeutiges finanzielles Signal folgen“, forderte Siebenkotten. „Um die benötigten 80.000 bis 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr neu zu bauen, müssen Bund und Länder die Finanzmittel deutlich aufstocken, das heißt verdrei- und vervierfachen. Eine Milliarde Euro des Bundes, wie in den Haushalten für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen, reicht bei weitem nicht aus. Aber vor allem auch die Länder sind gefragt. Sie müssen nicht nur die Bundesmittel für den Bau von Sozialwohnungen verwenden, sie müssen deutlich mehr eigene Haushaltsmittel als bisher aufwenden, damit bezahlbarer Wohnraum entstehen kann.“
Quelle: Deutscher Mieterbund