Vorschlag für Grundstücksvergabe des FH-Geländes

Die Stadtverordnetenversammlung wird sich in ihrer nächsten Sitzung am 7. Dezember 2016 mit der Vergabe der Grundstücke auf dem heutigen Fachhochschulareal, den sogenannten Blöcke III und IV des Leitbautenkonzepts, beschäftigen.

Hierzu hat die Landeshauptstadt Potsdam einen Vorschlag erarbeitet, der die Vergabe der Grundstücke zum gutachterlich festgestellten Neuordnungswert vorsieht. Die Auswahl der Investoren erfolgt nach den Kriterien Gestaltung der Gebäude (50%), Nutzungsmischung (20%) und Nutzungsprivilegien (30%). Durch dieses Vorgehen soll ein großes Spektrum an Bietern angesprochen, bezahlbarer Wohnraum geschaffen und Raum für Kultur- und Bildungseinrichtungen gesichert werden.

Damit auf dem Areal Wohnraum für breite Schichten der Potsdamer Bevölkerung zur Verfügung steht, sollen Kaufinteressenten, die Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung gemäß der Wohnbauförderrichtlinie des Landes Brandenburg bauen oder am Mietspiegel der Landeshauptstadt Potsdam orientierte Mietpreisgarantien anbieten, und Selbstnutzer bei der Vergabe der Grundstücke bevorzugt werden. Auch die Unterbringung von öffentlichen Einrichtungen für Kultur und Bildung zählt zu den Nutzungsprivilegien, die im Vergabeverfahren bevorzugt werden sollen.

„Mit dem Auswahlkriterium der Nutzungsprivilegien wird ein wichtiger Schritt zur Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum sowie von öffentlichen Einrichtungen in der Potsdamer Mitte getan“, verspricht Andreas Goetzmann, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Stadterneuerung. Durch die vorgeschlagenen Anpassungen werde man dem Anspruch gerecht, Raum für Wohnen, Leben, Kultur und Arbeiten in Potsdams Zentrum zu schaffen. Hier soll es Wohnungen für viele Potsdamer geben, aber auch kleinteiliges Gewerbe, Kunst und Kultur ihren Platz finden, sodass sich ein lebendiges Innenstadtviertel entwickelt.

„Unser Ziel ist ein urbanes, vielfältig nutzbares Stadtquartier mit Wohnungsangeboten für den Querschnitt der Potsdamer Bevölkerung“, ergänzt Bert Nicke, Geschäftsführer der Sanierungsträger Potsdam GmbH. „Dank der angepassten Vergabekriterien werden Bauherren, die die Potsdamerinnen und Potsdamer mit bezahlbarem Wohnraum versorgen, zu besonders guten Ergebnissen im Bieterwettbewerb kommen. Eine gute Bewertung können die Bewerber durch das Angebot von Mietpreis- und Belegungsbindungen oder mittel- bis langfristig am Potsdamer Mietspiegel orientierten Mieten erreichen.“

Das Vergabeverfahren erlaubt künftig zudem, dass maximal drei Lose von einem Bieter erworben werden können. Weiterhin kann die Bebauungstiefe der an den Straßen liegenden Gebäude vergrößert werden, um die Bebauung in den Innenhöfen zu verdichten. All dies soll dazu beitragen, dass möglichst viel bezahlbarer Wohnraum in den Blöcken III und IV entsteht.

Das grundlegende Ziel des Leitbautenkonzepts bleibt bestehen: Die Bau- und Nutzungsstruktur der zu errichtenden Quartiere soll sich an den historischen Parzellen orientieren. Die gestalterischen Ansprüche an die Qualität der Leitfassaden, also derjenigen Fassaden, die nach historischem Vorbild zu bauen sind, werden nicht gesenkt. Für alle zu den Straßen gehenden Fassaden gelten weiterhin die Vorgaben des Leitbautenkonzepts. Die Vorgaben für Lage, Größe und Zufahrten potenzieller Tiefgaragen werden ebenfalls nicht verändert.

Quelle: Pressemitteilung der LHP, 25. November 2016