Potsdam fördert privaten Klimaschutz

Die Bürger*innen können ab sofort Förderung nach einer neuen Richtlinie beantragen.

Foto: Pixabay/Jose Malagon Arenas

Nach der Veröffentlichung des städtischen Doppelhaushalts 2023/2024 ist ab sofort die Antragstellung auf Zuschüsse nach der neuen Förderrichtlinie zur Aktivierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen vom 5. April möglich. Das teilt die Landeshauptstadt mit.

Die Förderrichtlinie berücksichtige die Bereiche Mobilität, Konsum, Sanieren und Bauen, Erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung und Biodiversität gleichermaßen. Im Fördertopf stehen nunmehr insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung, eine Einzelförderung sei bis zu einem Betrag von 2000 Euro möglich.

Die Bezuschussung von Stecker-Solar-Geräten („Balkonkraftwerken“) bis 0,6 kWp sei von bislang 100 Euro auf nunmehr 250 Euro angehoben worden, so die Stadt. Auch die Anschaffung eines E-Lastenrades werde mit bis zu 1.000 Euro unterstützt. Für die Aufladung des Akkus des Rades müsse dann allerdings 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien mit einem anerkannten Ökostrom-Label wie „OK-Power“, „EKOenergie“, „Grüner Strom“-Label der Umwelt- oder Verbraucherverbände, einem „TÜV-Zertifikat“ oder aus Eigenproduktion verwendet werden. Unterstützung von bis zu 200 Euro gibt es auch für Menschen, die ihren defekten Kühlschrank reparieren lassen, statt einen neuen zu kaufen.

„Oft sind dies nur kleine finanzielle Hilfen für die Bürgerinnen und Bürger“, schreibt die Stadt dazu. „Sie sind jedoch relativ unkompliziert zu beantragen und sollen auch ein Anreiz sein, sich mit dem Thema Klimaschutz und der Schonung von Ressourcen zu befassen. Die Sanierung von Gebäuden, Nutzung erneuerbarer Energien, Fassadenbegrünung oder Gartengestaltung sowie Sonderförderungen für Vereine zur Durchführung von sensibilisierenden und aktivierenden Klimaschutzveranstaltungen sind ebenfalls förderfähig.“

„Mit der neuen Klimaschutzförderrichtlinie stellen wir weiterhin unter Beweis, dass wir in Potsdam nicht nur von Klimaschutz reden“, sagt der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt. „Wir packen das Thema gerade auch in finanziell angespannten Zeiten an und ermuntern alle Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt weiterhin zu aktivem Handeln.“

Zahlreiche Ideen der Verwaltung, der politischen Fraktionen, der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam sowie der Wirtschaftsförderung Brandenburg, aber auch des Klimabeirates sowie Erfahrungen von 15 deutschen Kommunen seien in die Förderrichtlinie Klimaschutz eingeflossen. So sei sichergestellt, dass die Handlungsfelder Klimaschutz und Klimafolgenanpassung ganzheitlich betrachtet und alle Bürger*innen mit in die Befassung dieser Themen einbezogen werden – egal ob als Mieter*innen oder Eigenheimbesitzer*innen.

„Eine Besonderheit der Förderrichtlinie ist, dass sie innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens relativ unkompliziert, logisch, kundenorientiert und verwaltungsvereinfachend ausgestaltet ist. Es handelt sich also um eine Förderrichtlinie, die zum Mitmachen anregt“, schreibt die Stadt.

Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge können an folgende Adresse gesandt werden: Landeshauptstadt Potsdam, Koordinierungsstelle Klimaschutz, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam. Nähere Infos bei der Koordinierungsstelle Klimaschutz, Tel. 0331 2893019 oder koordinierung-klimaschutz@rathaus.potsdam.de.

Nähere Infos zu den Förderkonditionen finden Sie hier.