Noch keine Datenerhebung zur Zweckentfremdung von Wohnraum

MAZ: Stadtbereich Wohnen fehlen Ressourcen zur Überprüfung von Fremdbeherbungen

Seit Inkrafttreten der Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Potsdam am 29. April 2021, seien neun Wohnungen zurückgewonnen worden, berichtet die MAZ in ihrer heutigen Ausgabe. Anlass der Satzung sei die Annahme gewesen, dass durch ungenehmigte Ferienquartiere und spekulativen Leerstand eine erhebliche Menge an Wohnraum entzogen werde. Laut einer Schätzung im Sommer 2018 solle dies 130 bis 200 Wohnungen betroffen haben.

Zur Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots sei eine Datenerhebung durch den Fachbereich Wohnen angekündigt worden. Diese habe bisher nicht stattgefunden. „Eine Recherche und Erhebung von Wohnungen über diese Anbieterportale für den Verdacht der Fremdbeherbergungen war bisher nicht möglich“, habe der Fachbereich Wohnen auf MAZ-Anfrage mitgeteilt. „Die Planung dieser konkreten Aufgabe ist uns derzeit auch noch nicht wegen fehlender Ressourcen möglich,“ und zudem sei „zweifelhaft, ob der Aufwand zum gewünschten Erfolg führt“. Seit Inkrafttreten der Satzung seien 29 Anzeigen und 43 Hinweise zum Verdacht eingegangen. Laut Fachbereich Wohnen habe sich in 42 Fällen eine Zweckentfremdung „erwiesen“, wovon 13 Fälle eine „genehmigungsfähige Fremdnutzung“ seien. In 29 Fällen stehe das Prüfergebnis noch aus. Bisher seien durch Wohnungseigentümer 82 Anträge, wo von 70 abgearbeitet worden seien, auf Fremdnutzung gestellt worden.

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Quelle: MAZ, Ausgabe vom 30. März 2022