Bundesrat beschließt Grundgesetzänderung
„Damit ist der Weg für mehr Sozialwohnungen endlich frei, denn jetzt kann der Bund die Länder auch weiter finanziell beim sozialen Wohnungsbau unterstützen“, begrüßte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, das Ergebnis der Beratungen des Bundesrates. Der Bundesrat hatte zuvor dem Bundestagsbeschluss zur Änderung des Grundgesetzes zugestimmt. Zuvor war der Gesetzentwurf im Vermittlungsausschuss überarbeitet worden. Er regelt Finanzhilfen des Bundes im Bildungsbereich, beim sozialen Wohnungsbau und im öffentlichen Nahverkehr.
„Die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten in Großstädten und Ballungsräumen ist eine enorme Herausforderung, die nur mit dem gemeinsamen starken Engagement aller politischer Ebenen gelöst werden kann. Jährlich werden rund 80.000 neue Sozialwohnungen benötigt. Dafür müssen insgesamt mindestens 5 Mrd. Euro aufgewendet werden. Mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sind die Länder nun angehalten, die eingesetzten Bundesmittel in angemessener Höhe kozufinanzieren und zweckgebunden für die Wohnraumförderung einzusetzen. Die Wohnungsunternehmen brauchen dringend Planungssicherheit für ihre langfristigen Investitionen für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland.“