Enteignung wird vorbereitetDie Landeshauptstadt Potsdam hat 2013 den Entwicklungsträger Potsdam mit der Entwicklung des ehemaligen Kasernengeländes in Krampnitz offiziell beauftragt. Die Entwicklungsträgerbeauftragung schließt auch ein, dass der Entwicklungsträger innerhalb des Grunderwerbs selbständig Anträge vor der Enteignungsbehörde stellen darf, soweit dies erforderlich ist.
Die Verfügbarkeit von Flächen zum Zwecke der Entwicklung verzögert sich jedoch. Eigentümer von ca. 112 ha und damit überwiegenden Flächen ist laut Grundbuch das Land Brandenburg, das sich jedoch wegen eines Verkaufs dieser Flächen im Jahre 2007 mit der privaten TG-Unternehmensgruppe als Käuferin in Rechtsstreitigkeiten befindet. Deren Ausgang ist derzeit jedoch absehbar.
Deshalb soll nun ein Enteignungsverfahren gestartet werden. Dies sei im Rahmen der Tätigkeit des Entwicklungsbeauftragten möglich und wird damit begründet, dass mit der Festlegung der Entwicklungssatzung fest stehe, dass das Wohl der Allgemeinheit den Eigentumsentzug grundsätzlich rechtfertigt.
Ein entsprechender Antrag zur Ermächtigung des Entwicklungsträgers mit der Durchführung der Enteignung wird auf der kommenden Sitzung des Hauptausschusses diskutiert werden.