Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck legt dritten Fortschrittsbericht Energiesicherheit vor / Verbindlicher „Heizungscheck“ für Gasheizungen geplant
Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat heute den dritten Fortschrittsbericht Energiesicherheit vorgelegt. Dieser gibt einen Überblick über die Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduktion der Energieabhängigkeit und zur Stärkung der Vorsorge. Der dritte Fortschrittsbericht schließt an den zweiten Bericht vom 1. Mai 2022 und den ersten Energiesicherheitsbericht vom 25. März 2022 an.
Durch den russischen Angriff auf die Ukraine befindet sich Deutschland in einer sich zuspitzenden Energiekrise. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode zahlreiche ineinandergreifende, breit angelegte Maßnahmen ergriffen, um die Energieabhängigkeit von Russland in hohem Tempo zu verringern und die Energieversorgung auf eine breitere Basis zu stellen. Diesen Vorsorgeplan arbeitet sie konsequent ab und erweitert ihn passgenau der Lage entsprechend. Seit dem ersten Fortschrittsbericht Energiesicherheit vom 25. März 2022 konnten Monat für Monat weitere Fortschritte erzielt werden, so das Bundeswirtshcaftsministerium. Der aktuelle Stand wird nun im dritten Bericht dargelegt.
Durch intensive Anstrengungen mit allen relevanten Akteuren sei es in den vergangenen Monaten gelungen, die Lieferketten weiter zu diversifizieren und damit die Abhängigkeit schrittweise deutlich zu verringern. Zudem befinde sich eine LNG-Infrastruktur im Aufbau, so dass ab Jahreswechsel 2022/2023 über zwei, der vier von der Bundesregierung angemieteten schwimmenden Flüssigerdgasterminals, in Wilhelmshaven und Brunsbüttel erstmals Flüssigerdgas in Deutschland angelandet werden könne – ein weiteres Regaszifizierungsschiff ebenfalls zum Jahreswechsel werde von einem privaten Konsortium angestrebt. Der Gasverbrauch gehe zurück; dies sei neben Wettereffekten insbesondere durch eine Reduktion im Bereich Energie und Industrie gelungen. Für die Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien seien wesentliche gesetzliche Grundlagen geschaffen worden.
Allerdings seien die Herausforderungen weiterhin groß und es bedürfe umfassender Anstrengungen, heißt es in der Mitteilung aus dem Wirtschaftsministerium. So sei mit der Reduzierung des Transits durch die Nord Stream 1-Pipeline durch Russland um 60 Prozent seit dem 14. Juni 2022 Gas nun ein knappes Gut in Deutschland. Die Bundesregierung hat in der Folge am 23. Juni 2022 die Alarmstufe als zweite Stufe des Notfallplans ausgerufen und seither weitere Maßnahmen zur Reduktion des Gasverbrauchs vorangebracht. Die Preise sind infolge der Verknappung des Angebots weiter auf Rekordniveau und belasten Industrie wie Verbraucher*innen, vor allem jene, die wenig verdienen. Die Bundesregierung hat bereits zwei Entlastungspakete geschnürt, aber es seien angesichts des hohen Preisniveaus und der Inflation weitere Entlastungen notwendig, über die die Bundesregierung im Rahmen der konzertierten Aktion mit den Sozialpartnern berate. Zugleich sind alle Verbraucher*innen – sowohl im gewerblichen wie auch im privaten Bereich – aufgerufen Energie zu sparen. Die Ausrufung der Alarmstufe unterstreicht demnach die Bedeutung der durch die Bundesregierung beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen.
Den dritten Fortschrittsbericht Energiesicherheit finden Sie hier.
Quelle: BMWK