BBU: „Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Mietendeckels“

Statement der Vorständin Maren Kern zur aktuellen Debatte / Kompromissvorschlag aus der Berliner Wirtschaftsverwaltung

Anlässlich der aktuellen Entwicklungen in den Diskussionen um einen „Berliner Mietendeckel“ erklärte Maren Kern, Vorständin BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., am Dienstag: „Wir haben weiterhin unsere fundierten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Mietendeckels auf Landesebene. Ganz sicher sind wir aber, dass eine Absenkung von Mieten als nachträglicher Eingriff in bestehende Verträge klar verfassungswidrig wäre.“ Darüber hinaus sehe man auch weiteren erheblichen Diskussionsbedarf bei Themen wie Wiedervermietungsmieten, Definition von Obergrenzen oder dem Umgang mit Modernisierungen. „Aus unserer Sicht ist vollkommen klar: Ein Mietendeckel als Rechtsexperiment wäre ein Bärendienst an Berlins Mieterinnen und Mietern. Insofern sind die Signale aus Senatskanzlei und Senatsverwaltung für Wirtschaft ermutigend, die Diskussionen fortsetzen zu wollen“, so Maren Kern.

Laut eines Berichts des rbb habe auch die Berliner Innenverwaltung Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geplanten Mietendeckels. Während die Justizverwaltung dem Entwurf grundsätzlich zustimme, beanstanden die Juristen des Innenressorts, Die Juristen der Innenverwaltung beanstanden, dass der Mietendeckel rückwirkend eingeführt werden solle. „Die Herabsetzung bestehender Mieten sei ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, für den es keine ausreichende Rechtfertigung gebe“, heiße es in einem vertraulichen Schreiben der Innenverwaltung, schreibt der Sender. Zweifel habe auch der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank Berlin (IBB), Jürgen Allerkamp, geäußert. Er argumentiere vor allem mit dem hohen Personalbedarf, der sich durch die Einführung des Mietendeckels ergebe. Er rechne mit 150 bis 350 benötigten Mitarbeitern für die Umsetzung des Entwurfs auf dem jetzigen Stand.

Derweil gebe es einen neuen Kompromissvorschlag zum Berliner Mietendeckel, berichtete der rbb ebenfalls am Dienstag. Laut einer internen Stellungnahme der Wirtschaftsverwaltung der Hauptstadt, die dem Sender vorliege, sei die Rede davon, den Mietendeckel in zwei Phasen einzuführen. Will heißen: „Zunächst könnte der Mietenstopp in Kraft treten, erst später – beispielsweise nach einem Dreivierteljahr – würden die Regelungen zur Absenkung folgen“, so der rbb. Grundsätzlich jedoch begrüße das Haus von Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) den Gesetzentwurf ausdrücklich, heißt es weiter.

Der Mietendeckel solle nun in zwei Wochen im Senat beschlossen werden.

Quellen: BBU, rbb