EWP erhebt keine Gasbeschaffungsumlage

ie anderen gestiegenen Kostenkomponenten wie die Energiepreise, Gasspeicherumlage und die Bilanzierungsumlage bleiben indes in der bekannt gegebenen Höhe bestehen

Die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) hatte zum 18. September 2022 an ihre Gaskund*innen Preisanpassungsschreiben versendet, in denen die gestiegenen Energiekosten, die neue Gasbeschaffungsumlage sowie die Gasspeicherumlage bekannt gegeben und die Bilanzierungsumlage auf die zum 1. Oktober gültige Höhe angepasst wurden.

Zwei Tage vor dem 1. Oktober 2022 hat die Bundesregierung die Gasbeschaffungsumlage wieder gekippt. Demzufolge wird die EWP mit der zum 1. November 2022 angekündigten Gas-Preisanpassung keine Gasbeschaffungsumlage erheben, teilte das Unternehmen heute mit. Die anderen gestiegenen Kostenkomponenten wie die Energiepreise, Gasspeicherumlage und die Bilanzierungsumlage bleiben indes in der bekannt gegebenen Höhe bestehen, heißt es in der Mitteilung.

Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas zum 1. Oktober 2022 von 19 auf sieben Prozent werde die EWP in den Jahresverbrauchsabrechnungen umsetzen. Bestehende Abschlagspläne würden nicht angepasst – hier erfolgt die Aufrechnung mit der folgenden Jahresverbrauchs­abrechnung. Bei neuen Vertragsabschlüssen werde die Mehrwertsteuersenkung ab 1. Oktober 2022 berücksichtigt.

Alle betroffenen Kund*innen erhalten laut der EWP mit dem nächsten Kundeninformationsschreiben eine detaillierte Übersicht über die Zusammensetzung ihrer Preise und den Brutto-Endpreis.