Gleich zu Beginn stellt die pbg laut Bericht der MAZ klar: Es handele sich lediglich um eine Handvoll befristeter Mietverträge – und es gebe keine konkreten Abrisspläne.

Für die überwiegende Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner der Käthe-Kollwitz-Siedlung bestehe daher kein akuter Anlass zur Sorge.
Hintergrund der Diskussion seien einzelne neue Mietverhältnisse, die befristet abgeschlossen wurden. Ziel sei es nach Angaben der pbg, frühzeitig transparent zu machen, dass sich das Quartier langfristig verändern könnte. Niemand werde jedoch „auf die Straße gesetzt“. Im Falle späterer baulicher Veränderungen solle allen Betroffenen eine gebietsnahe Alternative angeboten werden.
Masterplan „Schlaatz 2030“ als langfristige Perspektive
Verunsicherung habe vor allem der Masterplan „Schlaatz 2030“ ausgelöst. In den dort gezeigten Perspektiven würden Teile der heutigen Bebauung durch dichtere und höhere Neubauten ersetzt, insbesondere entlang der Drewitzer Straße. Die pbg -Vorstände Martin Harsche und Christof Harms-Spentza betonten jedoch gegenüber der MAZ, dass es sich um sehr langfristige Überlegungen handele – der Entwicklungshorizont reiche deutlich über 2030 hinaus, eher in Richtung 2060.
Gründe für mögliche Weiterentwicklung
Die Genossenschaft bewirtschafte in der Siedlung 411 Wohnungen, davon rund 350 im Altbestand aus den Jahren 1959/60. Laut MAZ zeige eine Mieterumfrage, dass sich etwa 50 Prozent der Bewohnerschaft barriereärmeren Wohnraum wünschten. Gleichzeitig gebe es in Potsdam einen hohen Bedarf an kleineren Wohnungen. Aufstockungen der bestehenden Gebäude seien aus statischen Gründen nicht möglich.
Ein Planungsbüro arbeite daher an einem städtebaulichen Entwurf, der voraussichtlich 2027 vorliegen könne und Grundlage für ein Bebauungsplanverfahren wäre. Auch die Stadt gehe davon aus, dass sich eine mögliche Umsetzung – falls sie komme – über Jahrzehnte erstrecken würde.
Zugleich investiere die pbg weiterhin in den Bestand, unter anderem durch die Vergrößerung von Bädern, Grundrissanpassungen und die Erneuerung von Balkonbrüstungen. Dies unterstreiche, dass kurzfristige Abrisse nicht vorgesehen seien.
Quelle: MAZ








