Die WG „Karl Marx“ hat die Rahmenbedingungen für den Verkauf von Eigentumswohnungen in ihrem Bestand um weitere soziale Schutzregelungen ergänzt.
Hintergrund ist die Entscheidung der Vertreterversammlung aus dem Jahr 2025, insgesamt 397 Eigentumswohnungen in der Waldstadt, Am Stern und in Babelsberg schrittweise zu veräußern. Die zusätzlichen Festlegungen wurden auf der ordentlichen Vertreterversammlung am 25. Juni 2026 vorgestellt und verbindlich zu Protokoll gegeben.
Verkäufe beginnen bei leerstehenden Wohnungen
Nach Angaben der Genossenschaft sollen zunächst ausschließlich leerstehende oder durch Umzug frei gewordene Wohnungen verkauft werden. Zudem können Mitglieder oder deren Angehörige ersten Grades weiterhin die selbst genutzte Wohnung erwerben. Die WG „Karl Marx“ geht davon aus, dass sich dieser Verkaufsprozess über viele Jahre erstrecken wird.
Erst zu einem späteren Zeitpunkt würden bewohnte Wohnungen in den Verkaufsprozess einbezogen. Dabei sollen die bereits beschlossenen Veräußerungsgrundsätze sowie die neuen sozialen Absicherungen Anwendung finden.
Besonderer Schutz für ältere und unterstützungsbedürftige Mitglieder
Von einem Verkauf ausgenommen bleiben Wohnungen, wenn bestimmte soziale Voraussetzungen vorliegen. Dies betrifft unter anderem Mitglieder oder mitwohnende Angehörige, die Erstbezieher der Wohnung sind, zum Stichtag 25. Juni 2025 bereits das 80. Lebensjahr vollendet hatten, eine anerkannte Schwerbehinderung besitzen oder über einen Pflegegrad ab Stufe 2 verfügen. In Babelsberg gilt die Ausnahmeregelung zusätzlich für Haushalte mit grundschulpflichtigen Kindern.
Mit diesen Ergänzungen wolle die Genossenschaft insbesondere soziale Härtefälle berücksichtigen und den Verkaufsprozess möglichst schonend gestalten.
Umfassende Unterstützung bei einem Wohnungswechsel
Für Mitglieder, die ihre Wohnung nicht kaufen möchten oder können, gelten weiterhin umfangreiche Ausgleichsregelungen. Dazu gehört das Angebot von drei gleichwertigen Wohnungen innerhalb der Genossenschaft. Die WG „Karl Marx“ übernimmt darüber hinaus die Umzugskosten sowie weitere umzugsbedingte Aufwendungen.
Zusätzlich bleibt das bisherige Nutzungsentgelt für einen Zeitraum von fünf Jahren erhalten, sofern ein Umzug in eine andere Wohnung der Genossenschaft erfolgt.
Schutz bei Verbleib in der Wohnung
Wer in einer verkauften Eigentumswohnung wohnen bleibt, erhält laut den Veräußerungsgrundsätzen einen vertraglich abgesicherten Schutz vor Eigenbedarfskündigungen und Mieterhöhungen für die Dauer von fünf Jahren. Darüber hinaus verweist die Genossenschaft auf den bestehenden Versorgungsanspruch ihrer Mitglieder, der auch künftig den Zugang zu Wohnraum innerhalb der Genossenschaft sichern soll.
Sozialverträgliche Umsetzung als Leitgedanke
Wie die WG „Karl Marx“ betont, bleibt das Ziel bestehen, die beschlossenen Verkäufe unter besonderer Berücksichtigung sozialer Belange umzusetzen. Die neu festgelegten Schutzregelungen sollen dazu beitragen, individuelle Härten zu vermeiden und gleichzeitig den langfristigen Verkaufsprozess planbar und transparent zu gestalten.
Quelle: KM Magazin









