Interview mit Sandra Buschmann, Spezialistin der wbg 1903
Zum Ende des Jahres 2023 wurden Nebenkostenabrechnungen verteilt, und die steigenden Betriebs- und Nebenkosten werden zunehmend als „zweite Miete“ betrachtet. Angesichts der Preissteigerungen in den letzten Jahren hat die wbg 1903 viele Fragen erhalten. Sandra Buschmann, die Spezialistin für Betriebskosten, hat sich Zeit genommen, sie alle zu beantworten.
Wie beeinflusst die CO2-Bepreisung ab 2021 die Betriebskostenabrechnung im Hinblick auf das Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2030 um 55 % zu reduzieren?
CO2 entsteht u. a. bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen wie Erdgas, Heizöl, Benzin etc. Ab 2024 wird auch die Abfallverbrennung mit der CO2-Abgabe belastet. Die CO2-Preise sind gestaffelt und wurden vom Brennstoffemissionshandelsgesetz bis 2025 festgeschrieben. Das heißt, der Preis pro Tonne CO2 wird jedes Jahr teurer. Die stetige Erhöhung der CO2-Kosten wirkt sich in erster Linie auf die Heizkosten aus. Durch die steigenden Kraftstoffkosten wirken sich diese Kostenveränderungen aber auch auf die kalten Betriebskosten wie Grünanlagenpflege, Abfallgebühren, Straßenreinigung etc. aus.
In den letzten fünf Jahren haben sich die Müllkosten stark verteuert. Kann die Genossenschaft darauf Einfluss nehmen?
Die Kosten für die Müllbeseitigung müssen vorab aufgeteilt werden. Zum einen haben wir in Potsdam eine Abfallgebührensatzung, diese wird jedes Jahr von der Stadtverwaltung neu beschlossen. Die Gebühren für die Abfallbeseitigung der Landeshauptstadt Potsdam sind im Zeitraum von 2019 bis 2024 um ca. 15 % gestiegen. In diesen Gebühren sind auch die Kosten für eine private Sperrmüllanmeldung enthalten.
Dann gibt es die Müllnebenkosten, das sind Kosten der Stadtentsorgung Potsdam für die Bereitstellung der Tonnen (umgangssprachlich „Ziehgebühren“). Auch bei der STEP sind die Kosten aufgrund der Mindestlöhne und hohen Energiepreise gestiegen. Einen direkten Einfluss auf diese Kosten hat die Genossenschaft nicht. Diesen Kosten kann man nur durch richtiges Mülltrennen ein wenig entgegentreten.
Das Gleiche betrifft die Straßenreinigung. Wie sieht es hier aus?
Die Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst der Landeshauptstadt Potsdam waren viele Jahre konstant. Allerdings wurde die Satzung durch die Stadtverwaltung im Jahr 2023 für die Jahre 2024/2025 geändert. Aufgrund der gestiegenen Dienstleisterkosten wurde auch die Gebühr für die Straßenreinigung um ca. 50 % erhöht. Die Straßenzüge der Reinigungsklasse 5 gehören ab 2024 zur Reinigungsklasse 4. Die Satzungen finden Sie im Internet auf der Seite der Landeshauptstadt Potsdam. Die Genossenschaft hat hier keinen Einfluss auf die Kosten.
Können Sie die Zusammensetzung des Gaspreises erläutern?
Der Großteil unserer Liegenschaften wird mit Erdgas versorgt. Die Kosten für das Gas des Energieversorgers werden anhand des Einkaufspreises bemessen. Dieser setzt sich aus mehreren Faktoren, wie z. B. Netzentgelten, Mehrwertsteuer, Erdgassteuer oder der CO2-Abgabe, zusammen. Aber die größten Kostenteile sind die Beschaffungs- und Vertriebskosten. Diese Kosten werden an der Börse gesteuert. In den Wintermonaten, wenn der Bedarf am größten ist, steigen auch die Börsenpreise für die Erdgasbeschaffung. Dies wirkt sich am ehesten auf die Liegenschaften mit einem Wärmecontracting aus. Unsere Gaszentralheizungen werden über die EWP versorgt, hier wurden bisher die Preise für ca. zwei bis drei Jahre im Vorfeld ausgehandelt und festgeschrieben.
Welchen Einfluss hat der Wegfall der Preisbremsen auf die Heizkosten, insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Lage auf dem Gasmarkt nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine?
Im November 2022 wurde die Dezember-Soforthilfe im HeizErdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) beschlossen. Dieser Erstattungsbetrag wirkte sich positiv auf die Heizkostenabrechnung 2022 aus. Für das Jahr 2023 wurde ein Preisdeckel für Gas und Strom eingeführt, der sich auf die Abrechnung 2023 auswirkt. Ab 2024 wird es keine Preisdeckelungen oder Erstattungen durch die Bundesregierung mehr geben. Das bedeutet, mit der Abrechnung 2024 im Jahr 2025 wirken sich sämtliche Preiserhöhungen direkt auf die Heizkosten aus.
Was für eine Preisentwicklung erwarten Sie in den kommenden Jahren?
Ich möchte von vornherein festhalten, dass ich Ihnen nur meinen persönlichen Eindruck vermitteln kann, denn wir haben leider keine Glaskugel, in die wir schauen können. Es wird langsam eine Entspannung bei den Preisanstiegen geben, die Inflationsrate wird tendenziell ebenfalls etwas sinken. Allerdings werden durch die CO2-Abgabeerhöhungen auch die Energiekosten weiterhin steigen und nicht mehr auf ein so niedriges Niveau wie vor dem Krieg sinken. Auch die festgeschriebenen Mindestlöhne für 2024 und 2025 werden für anhaltende hohe Kosten sorgen. Die Grundsteuerreform für das Jahr 2025 ist eine Komponente, die ebenfalls noch nicht einzuschätzen ist, die Grundsteuer kann ab 2025 ansteigen.
Mein grundsätzliches Fazit, selbst wenn einige Kosten wieder sinken: Die gestiegenen Löhne und Abgaben bleiben höher als in den Vorjahren. Das heißt, wir müssen uns alle an ein deutlich höheres Preisniveau gewöhnen.
Können Sie Nutzern einen Hinweis zur Anpassung von Vorauszahlungen geben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass einige ihre aktuellen Vorauszahlungen nicht erhöht haben und somit ihren alten Zahlbetrag auch 2024 leisten?
Eine Empfehlung zur Senkung der Vorauszahlungen kann ich nicht aussprechen. Wie bereits gesagt, werden wir weiterhin mit hohen Preisen rechnen müssen, die sich auf die Abrechnungen auswirken. Die vielen Gutschriften für die Abrechnung 2022 gründen auf unseren Anpassungsempfehlungen im Mai 2022 und den Erstattungsbeträgen der Bundesregierung. Auch die Abrechnung 2023 kann durch die hohen Vorauszahlungen und die Preisdeckel noch positiv ausfallen. Aber eine Anpassung der Vorauszahlungen im Jahr 2024 kann sich negativ auf die Abrechnung 2024 im Jahr 2025 auswirken.
Quelle: 1903 Ausgabe 1-2024