Die Wahlbriefe sind zum 26. Februar 16 Uhr einzureichen.
Die Mitglieder der pbg wählen ihre Vertreterinnen und Vertreter. Die Vertreter werden für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Die aktuelle Zahl der Mitglieder entscheidet wieviele Vertreter gewählt werden. Nach Prüfung der eingereichten Kandidatenvorschläge durch den Wahlvorstand am 22. Januar 2025 wurden insgesamt 79 gültige Kandidatenvorschläge registriert. Bei 3.258 Mitgliedern zum 31.12.2024 sind insgesamt 55 Vertreterinnen und Vertreter zu wählen. Der Wahlvorstand hat sich zudem auf die Wahl von zusätzlich 15 Ersatzvertreterinnen und -vertreter verständigt, um den Platz bei Wegfall eines amtierenden Vertreters nachbesetzen zu können.
Der mit dem Vertreteramt verbundene zeitliche Aufwand ist überschaubar: Einmal jährlich, immer im Juni, findet die Vertreterversammlung statt, wo wichtige Beschlüsse für die Genossenschaft gefasst werden. Daneben gibt es noch die Vertreterinformationsveranstaltungen und Workshops, die jedoch keine Pflichtveranstaltungen sind. Dort kann man ins Gespräch mit anderen engagierten Mitgliedern und Mitarbeitern der pbg kommen und sich austauschen
Die Vertreterversammlung findet einmal im Jahr statt und ist ein wichtiges Ereignis im genossenschaftlichen Leben. Zu den Aufgaben der Vertreterinnen und Vertreter in der Vertreterversammlung zählen unter anderem Satzungsänderungen, die Wahl des Aufsichtsrats, die Feststellungen des Jahresabschlusses und die Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Ablauf der Vertreterwahl
Wahlbekanntmachung
10. Dezember 2024
Die Wahlbekanntmachung erfolgt durch ein Schreiben an alle Mitglieder, durch einen Aushang in den Aufgängen und auf unserer Homepage.
Einreichungsfrist für die Kandidatenvorschläge
Januar 2025
Man kann sich selbst oder auch ein anderes Mitglied für das Vertreteramt vorschlagen, deren Einverständnis vorausgesetzt.
Bekanntgabe der Wahlvorschläge
Januar 2025
Der Wahlvorstand prüft die eingegangenen Vorschläge und gibt die Kandidaten für die Wahl bekannt.
Sie erhalten Ihre Wahlunterlagen
Ab 12. Februar 2025
Die Wahlunterlagen werden per Post versandt. Es dürfen nur so viele Stimmen vergeben werden, wie Vertreter und Ersatzvertreter zu wählen sind.
Einreichungsfrist Wahlbriefe und Wahltermin
Februar 2025
Die Wahlbriefe sind zum 26. Februar, 16 Uhr einzureichen. Am 05. März erfolgt die Auszählung. Anschließend werden die gewählten Vertreterinnen und Vertreter, sowie Ersatzvertreter angeschrieben, ob sie das Amt annehmen.
Bekanntmachung der Wahlergebnisse
April 2025
Ist die Annahme der Kandidaten und Kandidatinnen erfolgt, wird das Ergebnis der Wahl Anfang April bekanntgegeben









