Wie die Potsdamer Neueste Nachrichten (PNN) in ihrer Samstagsausgabe meldeten, habe das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) der Stadt Potsdam untersagt, Gebühren für eingegangene Widersprüche gegen die Umwandlung öffentlicher in private Parkplätze in der Gartenstadt Drewitz zu erheben.
Einer Eilentscheidung zufolge, die unanfechtbar und somit rechtskräftig sei, gebe es dafür keine entsprechende Gebührenverordnung. In der Hauptsache sei damit noch keine Entscheidung gefallen, schreibt die Zeitung. Derzeit gebe es ein weiteres Eilverfahren von knapp 50 Gartenstadt-Anwohnern wegen angeblicher Verfahrensmängel.
Wie berichtet, plant die Verwaltung im Zuge der Umgestaltung der Gartenstadt Drewitz, rund 2.100 öffentliche Parkplätze in privates Eigentum zu geben. Dazu seien die Plätze laut PNN durch die Stadt „eingezogen“ worden und sollen künftig über die stadteigene ProPotsdam an die Bewohner der Gartenstadt für 23,50 Euro pro Monat vermietet werden. Im Norden sei dies bereits umgesetzt, im Süden noch nicht. Man wolle hier zunächst das Ergebnis der Rechtsstreitigkeiten abwarten, beruft sich die Zeitung auf Stadtsprecher Jan Brunzlow.
Das könne Jens Robbert, dem Anwalt der Bewohner, zufolge noch dauern. Er rechne mit einem Urteil des OVG in „drei bis vier Jahren“.
Quelle: PNN, 22. Oktober 2016 / Seite 14