Die im Arbeitskreis vertretenen Wohnungsunternehmen betrachten die Kommunalen Wärmeplanung als ein wesentliches Instrument, um die Wärmewende in Potsdam planvoll und realistisch umzusetzen.

Sie schafft für alle Beteiligten einen verbindlichen Rahmen, der die notwendigen Entwicklungen im Gebäudebestand berücksichtigt und gleichzeitig klare Orientierung für zukünftige Investitionen bietet.
Die aktive Mitarbeit der Wohnungswirtschaft während der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung hat maßgeblich dazu beigetragen, dass zentrale Parameter wie Sanierungsrate und Sanierungstiefe praxisnah und realistisch abgebildet sind. Dies ist entscheidend, damit die Kommunale Wärmeplanung nicht nur strategisch sinnvoll, sondern tatsächlich umsetzbar ist. Die Wohnungsunternehmen bestätigen ausdrücklich, dass die angesetzte Sanierungsrate realistisch ist und eine solide Grundlage für die weitere Planung darstellt.
Gleichzeitig ist der Arbeitskreis der Ansicht, dass die Kommunalen Wärmeplanung zwingend Begleitbeschlüsse benötigt, damit sie zum verbindlichen Handlungsrahmen wird. Ohne klare Beschlüsse zu Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten besteht das Risiko, dass die Wärmeplanung zwar beschlossen, aber in der Umsetzung gehemmt oder verzögert wird. Besonders wichtig ist, dass alle relevanten Akteure in der Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung verlässlich eingebunden werden. Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten zielgerichtet und abgestimmt handeln.
Es wird darüber hinaus betont, dass eine enge Verzahnung von Stromnetzplanung und Wärmeplanung unerlässlich ist. Der Arbeitskreis fordert daher, die Stromnetzplanung sowohl in Fernwärmegebieten als auch in Gebieten ohne leitungsgebundene Wärmeversorgung vorausschauend und bedarfsgerecht auszubauen. Nur auf dieser Grundlage kann gewährleistet werden, dass der Einsatz von Wärmepumpen sowie die Integration von Photovoltaikanlagen im gesamten Stadtgebiet zuverlässig ermöglicht werden.
Der Arbeitskreis StadtSpuren unterstützt die Kommunale Wärmeplanung ausdrücklich und bekräftigt die Bereitschaft der Wohnungsunternehmen, ihren Beitrag zur Umsetzung der Wärmewende zu leisten. Die vorliegenden Annahmen und Zielsetzungen der Kommunalen Wärmeplanung bilden hierfür eine geeignete Grundlage. Für die erfolgreiche Umsetzung ist nun entscheidend, dass die Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 beschlossen wird. Der nächste Meilenstein ist, dass die EWP bis zum 31. Dezember 2026 den Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan für das Fernwärmenetz mit den relevanten Akteuren abstimmt und veröffentlicht.








