StadtSpuren-Mitglieder legen Widerspruch gegen Wassergebühren ein

Urteil des OVG Berlin-Brandenburg erfordert Neuberechnung der Trink- und Abwassersätze

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Die Gebühren für Potsdams Trink- und Abwasser müssen rückwirkend für viele Jahre neu berechnet werden, berichtete die MAZ. Im Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung erklärte Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) am 21. Mai, dass die Gebührenkalkulationen nach dem jüngsten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) „rückwirkend ab 2019“ überarbeitet werden sollen. Welche Konsequenzen sich aus dem Urteil ergäben, sei noch unklar, da die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliege.

Bereits 2019 hatte das Verwaltungsgericht Potsdam mehrere Satzungen für nicht rechtmäßig erklärt, weil die Berechnung der Wassergebühren nicht transparent ist. Es sei nicht nachvollziehbar, welche Kosten der städtische Versorger Energie und Wasser Potsdam (EWP) der Stadt für die Ver- und Entsorgung in Rechnung stelle. Dieses Urteil wurde jetzt vom OVG bestätigt.

Wer regelmäßig Widerspruch gegen die Wassergebühren eingelegt und nur unter Vorbehalt gezahlt habe, könne bei einer nachträglichen Neukalkulation mit Rückzahlungen rechnen. Das kommunale Wohnungsunternehmen habe bereits vorsorglich gehandelt. „Mit den Widersprüchen, die gegen die seit 2019 ergangenen Gebührenbescheide eingelegt wurden, hat die ProPotsdam der gesetzlich auferlegten Aufgabe des wirtschaftlichen Handelns durch den Vermieter entsprochen“, erklärte Sprecher Reiko Käske auf MAZ-Anfrage. Das betreffe alle Liegenschaften und damit rund 18.000 Wohnungen und eine Reihe von Gewerbemietern.

„Auch Potsdamer Genossenschaften haben seit 2019 vorsorglich und fristgerecht bei der Landeshauptstadt Widerspruch gegen die Gebührenbescheide eingelegt“, wird Carsten Hagenau, Sprecher des Arbeitskreises StadtSpuren, vom Medium zitiert. Namentlich nannte er die WG „Karl Marx“, die PWG 1956, die pbg und den Bauverein Babelsberg. „Mit dem Urteil ist noch lange nicht klar, ob und welche finanziellen Konsequenzen, etwa Rückzahlungen, sich ergeben werden. Diese Frage ist nach wie vor offen.“

Weitere Wohnungsgesellschaften hätten dagegen noch keine Widersprüche gegen die Bescheide eingelegt, darunter die Vonovia. Hier hätten die Mieter selbst tätig werden müssen. Wer hier nicht nur unter Vorbehalt gezahlt habe, könnte womöglich bei neuen, niedriger kalkulierten Gebühren keinen Anspruch auf Erstattung der zu viel bezahlten Summe haben, mutmaßt die Redaktion.

Die EWP erklärte derweil: „Selbstverständlich stehen wir der Landeshauptstadt zur Seite, um die zurückliegenden Gebührenkalkulationen im Sinne der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu plausibilisieren.“ Die Neuberechnung könnte sich um Jahre verzögern, wenn die Landeshauptstadt das Urteil nicht anerkennt. Die Verwaltung könnte Beschwerde gegen den Entscheid des OVG einlegen, eine Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht zuzulassen.