Auch StadtSpuren-Unternehmen hatten Widersprüche gegen Wassergebühren eingelegt.

Tausende von Haushalten in Potsdam können nach Gerichtsurteilen auf Rückerstattung von Wassergebühren rechnen. Die Landeshauptstadt hat die Richtersprüche akzeptiert, schreibt die MAZ. Nach Angaben von Jan Brunzlow aus der Presseabteilung habe es von 2019 bis heute 10.065 Widersprüche gegen Gebührenbescheide gegeben. Knapp 800 Widerspruchsverfahren seien „aus formalen Gründen“ abgeschlossen.
Doch die Dimensionen der anfallenden Zahlungen seien mutmaßlich weitaus größer, denn Genossenschaften, Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften hätten für jedes Wohnhaus Widersprüche einlegen zu müssen. Die ProPotsdam sei mit weit mehr als 18.000 Wohnungen, die WG „Karl Marx“ mit rund 6600 und die Firma Kirsch & Drechsler mit mehr als 1000 in der Stadt vertreten. Wenn man pro Haushalt und Jahr mehrere Widerspruchsverfahren ansetze, ergäben sich allein bei diesen drei Vermietern über sieben Jahre hinweg schon mehrere 100.000 Einzelvorgänge, folgert die MAZ. „Auch Potsdamer Genossenschaften haben seit 2019 vorsorglich und fristgerecht bei der Landeshauptstadt Widerspruch gegen die Gebührenbescheide eingelegt“, wurde Carsten Hagenau, Sprecher des Arbeitskreises StadtSpuren, in einem früheren MAZ-Bericht zitiert. Namentlich nannte er außer der WG „Karl Marx“ noch die PWG 1956, die pbg und den Bauverein Babelsberg.
Im Mai 2019 hatte das Verwaltungsgericht Potsdam erstmals mehrere Satzungen der Landeshauptstadt wegen Intransparenz für nicht rechtmäßig erklärt. Am 14. Mai 2025 bestätigte das Oberverwaltungsgericht die Urteile. Die „Angemessenheit“ des an die Energie und Wasser Potsdam (EWP) entrichteten Entgelts sei „nicht plausibel gemacht“ worden. „Die Landeshauptstadt Potsdam akzeptiert diese Urteile und wird keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen“, teilte Rathaussprecher Brunzlow gegenüber der MAZ mit. Über jeden Widerspruch werde nun „im Rahmen einer Einzelfallprüfung entschieden“.
Dazu würden „derzeit rückwirkend neue“ Gebührenkalkulationen erstellt, die das Kommunalabgabenrecht des Landes ebenso berücksichtigten wie die „aktuelle Rechtsprechung“. Sie sollen die Grundlage für eine neue Gebührensatzung liefern, die voraussichtlich noch in diesem Jahr in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird. Das könnte zu Mehrausgaben in Millionenhöhe führen.








