Einbau im Bestand soll in der ersten Jahreshälfte abgeschlossen sein
Jährlich brennen in Deutschland etwa 200.000 Wohnungen. Rauchwarnmelder tragen entscheidend dazu bei, ein Feuer sofort zu entdecken und im Ernstfall schnell die Feuerwehr zu alarmieren und eine rechtzeitige Flucht zu ermöglichen. Unabhängig vom Sicherheitsaspekt, schreibt die Brandenburgische Bauordnung nach § 48 Absatz 4 vor, dass bis spätestens 31. Dezember 2020 alle Wohnungen im Land Brandenburg mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind. Rauchwarnmelder müssen in allen Aufenthaltsräumen, ausgenommen in Küchen, sowie in Fluren, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden.
Die Installation der Rauchwarnmelder in den Wohnungen der pbg hat begonnen und voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte abgeschlossen sein. Dazu hat sich die Genossenschaft mit der Firma Kalorimeta einen erfahrenen Partner mit ins Boot geholt. Über die bevorstehenden Arbeiten und die neue Betriebskostenart „Wartung von Rauchwarnmeldern“ wurden die Mieter der Genossenschaft bereits in einem Schreiben informiert. So belaufen sich beispielsweise die Kosten der Wartung für eine 60 m²-Wohnung auf insgesamt rund neun Euro pro Jahr. Die Installations- und Mietkosten trägt wiederum die Genossenschaft.
Die Firma Kalorimeta gibt rechtzeitig die genauen Termine der Installation per Aushang in den jeweiligen Häusern bekannt und versorgt die Bewohner mit wichtigen Funktions- und Bedienungsbeschreibungen zu den Rauchwarnmeldern.
Quelle: pbg Mitgliederzeitung