Nachvermietung nicht möglich

ProPotsdam will Chancengleichheit bei Wohnungsvergabe wahren

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Die ProPotsdam erlaubt keine direkte Nachmieterstellung durch Vormieter:innen. Einen Anspruch auf die Wohnung gibt es nur durch Erbe. Das stellte Geschäftsführer Bert Nicke im Gespräch mit der MAZ klar. Eine Übertragung von Urgroßeltern an den Enkel ist demnach aber nicht möglich. Laut Nicke soll so die Fairness auf dem Wohnungsmarkt und der Vorzug von bedürftigen Mieter:innen gesichert werden. Ohne Regeln entstünden leicht Schwarzmärkte für den Handel mit Wohnraum, verbunden mit möglicherweise hohen Ablösesummen.

Einen kleinen Vorteil kann man Bekannten bei der Wohnungssuche dennoch ermöglichen, sagt ProPotsdam-Sprecher Reiko Käske der Zeitung: Es gebe durchaus die Möglichkeit, einen Nachmieterwunsch vorzuschlagen. „Diese Person springt in unseren Besichtigungspool, in dem sich dann weitere Interessenten befinden, die per Zufallsverfahren bestimmt wurden.“

Die ProPotsdam vergibt im Schnitt 100 Wohnungen pro Monat. Die Hälfte davon geht an Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) über die Stadt. Für die freie Vermietung bleiben 50 Wohnungen. Für diese 50 Wohnungen kommen rund 13.000 Anfragen, im Schnitt pro Wohnung also etwa 240 bis 340 Interessenten. Zehn Bewerber:innen werden per Zufallsgenerator zur Besichtigung eingeladen. Im Anschluss entscheidet ein Punktesystem. Wenn mehrere gleichauf liegen, bestimmt erneut das Los.

Die Hälfte der im Schnitt 50 freien Wohnungen erhalten Einheimische über den sogenannten ProPotsdam-Bonus. Hier wird der Bezug zur Stadt geprüft, also wer in Potsdam bereits lebt und/oder arbeitet bzw. eine Ausbildung absolviert. Weitere Kriterien sind die Anzahl der Personen im Haushalt im Verhältnis zur Wohnfläche oder die Höhe des Einkommens. Finanziell schwache Haushalte werden bevorzugt. Auch ein Behinderungs- oder Pflegegrad fließt in die Bewertung mit ein.