Wie die Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) in ihrer heutigen Ausgabe berichten, müssen in den kommenden vier Jahren alle rund 85.000 Potsdamer Haushalte mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.
Grund sei die seit Juli geltende neue brandenburgische Bauordnung, wonach die Melder in allen Aufenthaltsräumen und Fluchtwegen vorgeschrieben sind. Die Pflicht zum Einbau liege bei den Hauseigentümern, schreibt die Zeitung.
Allein die ProPotsdam als größter Vermieter der Stadt rechnet den PNN zufolge mit dem Einbau von etwa 60.000 Rauchwarnmeldern in ihrem Wohnungsbestand. „Wir wägen derzeit ab, ob wir für unsere Bestandswohnungen die Rauchmelder kaufen, oder ob wir diese bei einem Dienstleister mieten“, wird ProPotsdam-Sprecherin Jessica Beulshausen zitiert. Zu den Kosten und etwaigen Mieterhöhungen könne sie deshalb noch keine Angaben machen, ist zu lesen. Klar ist laut PNN allerdings: Sowohl die Kosten für die Erstausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern als auch deren Wartungskosten sind umlagefähig, können also auf die Miete aufgeschlagen werden.
Bei der größten Potsdamer Wohnungsgenossenschaft, der WG „Karl Marx“ Potsdam eG, soll die Nachrüstung ab 2018 beginnen, schreibt die Zeitung weiter. Dann sollen in den gut 6.600 Wohnungen der Genossenschaft etwa 22.000 Rauchmelder installiert werden. „Wir setzen die Verordnung sukzessive bis zum Jahr 2020 um“, zitieren die PNN den kaufmännischen Vorstand Sebastian Krause.
Bereits im kommenden Jahr will die Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956 eG ihre rund 4.000 Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachrüsten. Auf Anfrage der Zeitung habe PWG-Vorstand Matthias Pludra mitgeteilt, dass derzeit der Markt sondiert und alternative Angebote eingeholt werden. Deshalb könnten die Kosten nicht genau beziffert werden. Derzeit gehe man bei der PWG 1956 jedoch davon aus, dass im Durchschnitt pro Jahr und Wohnung Kosten von 20 Euro entstehen. Für die Installation der Geräte werde die Genossenschaft zunächst in Vorleistung gehen. Später würden die Kosten dann über die Miete und gegebenenfalls höhere Nebenkosten von den Mitgliedern refinanziert, ist weiter zu lesen.
In Neubauten gilt die Einbaupflicht sofort, für Bestandswohnungen ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen.