Mitmachen, Mitbestimmen, Mitwirken

Alles Wissenswerte zu den Vertreterwahlen nicht nur bei der PWG 1956

Blick auf die Vertreterversammlung der PWG 1956 am 24. Juni 2024. Foto: Lutz Langer

Dieses Jahr ist ein besonderes Jahr für die Potsdamer Wohnungsgenossenschaft 1956. Im Herbst stehen die Vertreterwahlen an. Die Redaktion der „Information der Genossenschaft“ hatte Fragen zum Vertreteramt und fand Antworten, die nachfolgend dokumentiert werden.

Wozu braucht man die Wahlen?

Wohnungsgenossenschaften sind demokratische Einrichtungen. Jedes Mitglied hat die gleichen Rechte und alle sind Miteigentümer der Genossenschaft. Auch ein Stimmrecht gehört dazu. Denn sämtliche Mitglieder wählen aus ihrer Mitte in einem Turnus von fünf Jahren sogenannte „Vertreter“, deren Aufgabe es ist, die Interessen der Mitglieder wahrzunehmen – auch und gerade gegenüber dem Vorstand.

Was machen die Vertreter?

Zusammen bilden die Vertreter eine Art Parlament – die Vertreterversammlung. Sie ist das höchste Organ der Genossenschaft. Sie beschließt über die im Genossenschaftsgesetz bezeichneten Angelegenheiten. Dazu gehören beispielsweise Beschlüsse zum Jahresabschluss und zur Satzung, aber auch die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, sowie die Wahl des Aufsichtsrates.

Wer wählt die Vertreter?

Die Mitglieder, möglichst alle oder wenigstens viele. Die Wahlunterlagen sendet Ihnen die Wahlkommission ins Haus. Hier erfahren Sie, wer in Ihrem „Wahlkreis“ kandidiert. Sie nehmen an der Wahl teil, indem Sie die Unterlagen ausfüllen und wieder zurücksenden. Sie müssen das übrigens nicht tun. Aber es ist ein Privileg, dass nur die Mitglieder einer Genossenschaft haben. Deshalb sollten Sie die Möglichkeit zur Mitbestimmung nicht verschenken.

Wer darf sich zur Wahl stellen?

Ebenfalls alle Mitglieder. Diese Art der Mitwirkung ist nur in einer Wohnungsgenossenschaft wie der 1956 möglich. Eine Pflicht ist sie nicht. Zu bedenken ist: Ist ein Vertreter gewählt, dann hat er auch Verantwortung gegenüber denen, die ihn gewählt haben. Will man Interessen vertreten, dann muss man auch wissen, was die Mitglieder bewegt. Man muss also im Kontakt bleiben mit seinen Wählern und Nachbarn.

Wer organisiert die Wahl?

Die Wahlkommission organisiert die Wahl. Die Kommission wird auf der nächsten turnusmäßigen Vertreterversammlung am 30. Juni 2025 gewählt. Sie legt dann den Ablauf, die Termine und das Prozedere der Vertreterwahlen 2025 fest. Sie wacht auch über die Ordnungsmäßigkeit des Wahlablaufs.

Hat man als Vertreter viele Termine wahrzunehmen?

Der wichtigste Termin ist die einmal im Jahr stattfindende Vertreterversammlung. Im Vorfeld lädt der Vorstand zu Vorberatungen ein. Hier werden die Dokumente, über die es zu entscheiden gilt, vorgestellt und erläutert. Diskutiert werden die Entscheidungsvorlagen. Auch sie werden erläutert. Diese Vorgespräche dienen dazu, jedem Vertreter die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen, sich ein realistisches Bild zu machen und kompetent zu entscheiden.

Quelle: Information der Genossenschaft