Neue Richtlinie zur Wohnungsvergabe bei der wbg 1903

Bereits in ihrer Mitgliederzeitung und auf verschiedenen Veranstaltungen hat die wbg 1903 offengelegt, wie die Vergabe von Wohnungen erfolgt. Im aktuellen Januar-Newsletter schreibt Vorstand Anja Ronneburg dazu:
„Im Jahr 1991 haben gemeinsam der damalige Aufsichtsrat und Vorstand eine Richtlinie zur Wohnungsvergabe erarbeitet und beschlossen. Anfang der 2000er Jahre wurde diese angepasst. Dabei sind die Grundsätze immer gleichgeblieben. So auch nun in der aktuellen Fassung vom 16. Juli 2024. Der Rechts- und Kommunikations-Ausschuss hat sich erneut mit der Richtlinie befasst und in den aktuellen, zeitgemäßen, Standard gebracht. Die Grundsätze sind weiterhin die Dauer der Suchzeit, Dauer der Mitgliedschaft und die einziehende Personenzahl.
Aktuell gehen immer mehr Bewerbungen für Wohnungen in der Verwaltung ein, die mit einem für die Betroffenen wichtigen Beweggrund (soziale Dringlichkeit) für den Wunsch nach Veränderung nachvollziehen lässt. Es ist jedoch sowohl für die Verwaltung als auch für den Vorstand nicht möglich die einzelnen Schicksale gegeneinander zu bewerten. Daher wurde die Position ‚soziale Dringlichkeit‘ ersatzlos gestrichen. Es sei auch erwähnt, dass so lange nicht die wohnungssuchenden Mitglieder mit Wohnraum versorgt werden konnten, Wünsche wie ein Extrazimmer oder eine bestimmte Lage nicht gewährleistet werden können.
Weitere wesentliche Änderungen der neuen Wohnungsvergabe-Richtlinie betreffen die voranschreitende Digitalisierung und die Vereinfachung von Arbeitsprozessen sowie die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Es wurde ebenfalls herausgearbeitet, dass Mitglieder bevorzugt werden in der Vergabeentscheidung, aber im Falle einer Schwervermietbarkeit einer Wohnung auch Nicht-Mitglieder berücksichtigt werden können. In der Tat kommt es vor, dass Wohnungen ohne Balkon und Garten in einem höheren Stockwerk keinen Anklang bei unseren Mitgliedern finden. Um dann diese Wohnungen auch wieder an Mann und Frau zu bringen, wird nichts unversucht gelassen.
Aktuell aber finden sich 10 bis 15 Bewerber je nach Wohnung, der Aufwand der Ausschreibung und Besichtigungsterminen ist immens groß. Die Verwaltung versendet Exposés der Wohnungen an bis zu 80 Mitglieder pro Ausschreibung. Davon meldet sich etwa die Hälfte zurück. Am Ende aber kann nur eine Familie den Zuschlag erhalten.
Wie viele Wohnungen in die Vergabe kommen, kann nur bedingt beeinflusst werden. Grundsätzlich stehen die Wohnungen nur durch Wegzug von Mitgliedern wieder zu Verfügung und wenn dann ein Sanierungsbedarf besteht, dauert eine Freigabe entsprechend länger. Mit ein wenig Geduld gelingt es aber uns die Wünsche unserer Mitglieder zu erfüllen.“gen








