Maßnahmen am Nedlitzer Holz werden fortgesetzt

ProPotsdam soll temporäre Geflüchtetenunterkunft bauen.

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Im Verfahren um den Eilantrag gegen die Baugenehmigung für die temporäre Notunterkunft „Nedlitzer Holz“ hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 13. August die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 10. Juni 2024 bestätigt und die gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde zurückgewiesen. Der Landschaftsschutzverband Berlin-Brandenburg e. V. war gerichtlich gegen die Baugenehmigung vorgegangen.

Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Potsdam (LHP), Brigitte Meier, zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts: „Wir benötigen weiterhin dringend zusätzliche Plätze für Geflüchtete in Potsdam. Daher sind wir für die zügige Entscheidung des Gerichts dankbar. Erneut bestätigt die gerichtliche Prüfung, dass kein Rechtsverstoß durch die Landeshauptstadt vorliegt.“

Mit dem Eilverfahren verbunden war ein am 13. Oktober 2023 durch das Verwaltungsgericht Potsdam ausgesprochener Baustopp („Hängebeschluss“). Durch den Landschaftsschutzverband Berlin-Brandenburg e. V. wurde solch ein Baustopp auch für das Beschwerdeverfahren beantragt. Mit Vorliegen der Entscheidung können nach zehn Monaten Unterbrechung nun die Maßnahmen zur Umsetzung des Bauvorhabens wieder aufgegriffen werden. Im ersten Schritt wird die Landeshauptstadt Potsdam gemeinsam mit der mit dem Bau beauftragten ProPotsdam kurzfristig eine Aktualisierung der Zeit- und Maßnahmenplanung vornehmen.

Die Pressemitteilung zum Urteil finden Sie hier.