Kein Verkauf des Terrassenhauses

Die Landeshauptstadt als Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH hat über die Zukunft des Kopfbaus der Nutheschlange entschieden.

Foto: Tina Merkau

Mit der Entscheidung, von einer Veräußerung des Wohnhauses abzusehen, werde das Modell der Erbbaupacht verworfen, teilt das Unternehmen mit. In einem nächsten Schritt sei vorgesehen, mit dem Architekten Hinrich Baller Urheberrechtsfragen zu klären, bevor weitere Schritte erfolgen könnten.

Die ProPotsdam habe im Nachgang des vom Oberbürgermeister Mike Schubert initiierten Stadtteildialogs am 22. November 2019 Veräußerungsoptionen für das Wohngebäude erarbeitet, so die Pressemitteilung. Dabei seien juristische (zum Beispiel einem Umgang mit einer möglichen Grundstücksteilung), technische (etwa den Auswirkungen einer Grundstücksherauslösung auf die dann nötige Trennung von Versorgungsleitungen wie Frisch- und Schmutzwasser, Strom und Fernwärme) und finanzielle (wie Förderprogramme, Berechnung eines Erbpachtzinses) Aspekte berücksichtigt worden. Die Optionen seien in den Aufsichtsgremien vorgestellt worden. Auch mit der Initiative Nutheschlange habe sich die ProPotsdam in konstruktiven Gesprächen zu den unterschiedlichen Möglichkeiten ausgetauscht.

Die zur Klärung einer möglichen Veräußerung durchgeführten Untersuchungen relevanter technischer Aspekte, beispielsweise die Vermessungen zur Herauslösung des Grundstückes seien indes nicht gegenstandslos und könnten auch bei der etwaigen Realisierung eines Ersatzbaus weiter genutzt werden.