Grundsätze für die Höhe der Nutzungsentgelte

Die WG „Karl Marx“ erklärt, wann und warum die Beträge erhöht werden.

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Sicheres Wohnen ein Leben lang, zählt zu den großen Vorzügen für die Mitglieder der Karl Marx. Damit dieser Grundsatz kein leeres Versprechen bleibt, muss sich die Genossenschaft stabil und kontinuierlich weiterentwickeln, um mit den sich wandelnden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Schritt zu halten. Erst dadurch ist die Karl Marx in der Lage, den genossenschaftlichen Anspruch der Satzung zu erfüllen, den Mitgliedern „vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“ zu gewährleisten. Dabei spielen die Einnahmen aus den Nutzungsentgelten eine zentrale Rolle. Sie sind die Haupteinnahmequelle der Genossenschaft und bilden die Basis ihres erfolgreichen wirtschaftlichen Handelns.

Erhöhung in Drewitz und am Schlaatz

Das macht es in bestimmten Abständen notwendig, die Nutzungsentgelte anzugleichen, wie aktuell für die Mitglieder in den Wohngebieten Drewitz und Am Schlaatz. Ihre Nutzungsentgelte werden mit Wirkung zum 1. April 2025 angepasst. Der Schritt hat eine spezielle Bewandtnis. Mit der Angleichung in Drewitz und Am Schlaatz wurden nun in allen Wohngebieten die Nutzungsentgelte entsprechend des ab Januar 2024 aktualisierten innergenossenschaftlichen Mietspiegels der Karl Marx angepasst. Dadurch wird sichergestellt, dass vergleichbare Wohnungen nach Größe und Ausstattung grundsätzlich mit gleichen Nutzungsentgelten belastet werden. Das entspricht dem genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Nach Abschluss der Modernisierungen in einem Wohngebiet wurden grundsätzlich nach drei Jahren die Nutzungsentgelte angeglichen, damit für vergleichbare Wohnungen gleiche Nutzungsentgelte berechnet werden. Die letzten bestandsweiten Erhöhungen erfolgten 2017 bis 2019, mit Ausnahme der Wohngebiete Drewitz und Am Schlaatz, deren Modernisierung erst in der Endphase war. Durch die Coronapandemie und die sich anschließende Energiekrise wurden grundsätzlich bis Oktober 2023 keine Nutzungsentgelte erhöht. Für die Wohngebiete Drewitz und Am Schlaatz wurden die geplanten Anpassungen nach der Modernisierung im Oktober 2023 auf Basis des Mietniveaus von 2017 nachgeholt.

Nutzungsentgelte für Sanierungen und Bautätigkeiten

Die Anpassung an den innergenossenschaftlichen Mietspiegel der Karl Marx erfolgte in diesen Wohngebieten durch die Erhöhungen, die Ende Januar 2025 zugestellt wurden. Künftig notwendige Anpassungen können dadurch transparenter und einheitlicher im gesamten Bestand erfolgen. Die Notwendigkeit der Anpassung des innergenossenschaftlichen Mietspiegels ergibt sich nicht aus der Entwicklung des Marktgeschehens, sondern aus der fünfjährigen Finanz- und Erfolgsplanung, die maßgeblich durch die Bautätigkeit beeinflusst wird.

Die Karl Marx verzichtet darauf, die gesetzlichen Spielräume, alle drei Jahre 15 % Erhöhung bis zum Erreichen des Potsdamer Mietspiegels, auszuschöpfen. „Der innergenossenschaftliche Mietspiegel bleibt auch künftig die Grundlage für Anpassungen unserer Nutzungsentgelte“, sagt Marita Rutsch, die Leiterin des Rechnungswesens der Karl Marx. Periodische Anpassungen sind notwendig, weil die Entwicklung und Pflege der Bestände vor wiederkehrenden und neuen Herausforderungen stehen. Dazu zählen die nach rund 25 Jahren wieder erforderliche, etappenweise Sanierung von Versorgungssträngen, die gewünschte Schaffung von Barrierefreiheit, die Anforderungen der Energiewende oder die umfassende Instandsetzung von Leerwohnungen, die nach langjähriger Nutzung für die Neuvergabe fit gemacht werden.

Das in den vergangenen Jahren geschaffene einheitliche Vergleichsniveau bei den Nutzungsentgelten ermöglicht der Karl Marx, die notwendigen Anpassungsschritte für die Mitglieder etwa alle drei Jahre niedrig und planbar zu gestalten und gleichzeitig eine für die wirtschaftlichen Aufgaben der Genossenschaft ausreichende Finanzierung sicherzustellen.

Quelle: KM Magazin