Eigenleistung bei Wohnungssanierungen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die WBG 1903 setzt bei der Neuvermietung sanierter Wohnungen zunehmend auf das Konzept der Eigenleistung.

Foto: Mirka Pflüger

Ziel ist es, Mitglieder stärker in die Gestaltung ihres künftigen Zuhauses einzubeziehen und gleichzeitig die hohen Kosten bei Wohnungssanierungen zu begrenzen. Im aktuellen Mitgliedermagazin beantwortet das Technikteam die wichtigsten Fragen rund um das Modell.

Was steckt hinter dem Konzept?

Die Grundidee sei einfach: Künftige Bewohnerinnen und Bewohner gestalteten ihren Wohnraum selbst mit und übernähmen ausgewählte Renovierungsarbeiten in Eigenregie. Dadurch könnten Kosten eingespart und gleichzeitig Kapazitäten von Fachfirmen geschont werden. Gerade bei Wohnungen mit hohem Sanierungsbedarf sei dies ein sinnvoller Ansatz. Gleichzeitig werde ein zentraler genossenschaftlicher Gedanke gestärkt: Mitverantwortung und aktives Mitgestalten.

Welche Arbeiten können übernommen werden?

Nach Angaben der Genossenschaft könnten Mitglieder insbesondere vorbereitende und gestalterische Arbeiten selbst ausführen. Dazu gehörten:

  • das Entfernen alter Tapeten und Bodenbeläge,
  • Spachtel-, Tapezier- und Malerarbeiten,
  • das Verlegen von Laminat, Vinyl oder Teppichböden,
  • Reinigungs- und Aufräumarbeiten.

Technisch anspruchsvolle und sicherheitsrelevante Arbeiten würden dagegen weiterhin ausschließlich von Fachfirmen übernommen. Dazu zählten insbesondere Arbeiten an Elektrik, Heizung und Sanitäranlagen.

Welche Vorteile bietet das Modell?

Für Mitglieder bedeute das Konzept vor allem mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten und die Chance, Renovierungskosten zu reduzieren. Gleichzeitig könnten Wohnungen schneller wieder bezogen werden und Leerstände verkürzt werden. Nach Angaben der WBG 1903 helfe dies auch dabei, steigende Bau- und Handwerkskosten abzufedern und die Nutzungsentgelte langfristig sozialverträglich zu halten.

Wie wird die Eigenleistung berücksichtigt?

Die erbrachten Arbeiten würden über eine Zuschusspauschale anerkannt. Je nach Art und Umfang der Arbeiten könnten pro Zimmer pauschale Beträge von etwa 500 Euro angesetzt werden. Voraussetzung sei, dass die Maßnahmen vorab abgestimmt und fachgerecht ausgeführt würden. Die Abrechnung erfolge transparent und nachvollziehbar.

Welche Erfahrungen wurden bisher gemacht?

Laut Technikteam werde das Modell inzwischen seit etwas mehr als einem Jahr angewendet. In diesem Zeitraum seien bereits rund ein Dutzend Wohnungen mit Unterstützung der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner renoviert worden. Die bisherigen Erfahrungen seien durchweg positiv. Besonders geschätzt würden die Möglichkeit zur individuellen Gestaltung sowie die stärkere Identifikation mit dem eigenen Wohnraum.

Mit dem Konzept zeige die WBG 1903, wie sich wirtschaftliche Vernunft und genossenschaftliches Engagement verbinden lassen. Die Genossenschaft übernehme weiterhin die Verantwortung für Technik, Sicherheit und Gebäudesubstanz, während Mitglieder dort mitwirken könnten, wo persönliche Gestaltung und Eigeninitiative gefragt seien.

Quelle: 1903